PKV - Ablehnung einer Rechnungskorrektur

  • Hallo,

    mir ist ein Schreiben einer PKV auf den Tisch geflattert, wo ich etwas am überlegen bin.

    Zum Fall:

    Wir haben einer PKV am 22.07.20 eine Rechnung gestellt. Am 05.08.20 wurde festgestellt, dass ein ZE für Blutprodukte nicht erfasst war. Die Rechnung wurde also storniert, und neu berechnet.

    Die PKV lehnt die neue (höhere) Rechnung mit dem Verweis auf §17c Abs. 2a KHG ab.

    Ich hab §17c jetzt mal wieder mehrfach gelesen, und die PKV wird 2 mal erwähnt, und zwar in in Abs. 5, und da geht es um die Datenübermittlung zur direkten Abrechnung...

    Fällt die PKV nicht unter das BGB? Und ist damit die Rechnungskorrektur nicht innerhalb von 3 Jahren möglich?

    Für Antworten wie immer dankbar...

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo papiertiger_2

    das ist ja ein netter Versuch, aber der Wortlaut spricht ja eindeutig von der Übermittlung "an die Krankenkasse", eine PKV ist keine KK. Damit sollte der Quatsch dann erledigt sein. Zudem ist ihr Vertragspartner ja der Patient, einen Direktanspruch gegen die PKV haben Sie nicht, drohen Sie also der PKV einfach damit den VN zu verklagen und schicken Sie das dem VN zK, dann sollte der Spuk sich schnell auflösen.

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo Herr Berbuir,

    vielen Dank.

    Das war auch das was ich mir dachte.

    Bin schon am überlegen, ob ich denen einfach spaßeshalber mal eine Rechnung über die Aufwandspauschale zukommen lasse. ;)

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA