Krankenhaus-Zukunftsgesetz (KHZG) - Ausgleichszahlungen evtl. Covid19-Mehrkosten für den Zeitraum 10/20 bis 12/21

  • Liebe Foristen,

    gemäß o.g. Gesetz (so es denn in der bisher publizierten Form auch den Bundesrat passiert) sollen ja zwischen den Vertragsparteien Ausgleichszahlungen für "nicht anderweitig finanzierte" Corona-Mehrkosten vereinbart werden. Das liest sich für mich sportlich. Hat den jemand von Ihnen eine Idee, welche Art des transparenten Nachweises dieser Mehrkosten eine Chance auf Akzeptanz hätte? Auch lese ich im Gesetz zu explizit diesem Punkt im Falle einer (aus meiner Sicht absehbar) unterschiedlichen Meinung zwischen KH und KK weder etwas über eine dann greifende Schiedsstellenentscheidung oder eine Ersatzvornahme des BMG.

    Ich wäre gespannt, wie Sie das einordnen.

    Beste Grüße

  • Grüße in die Runde,

    ich hänge mich mal mit meiner Frage hier ran, auch wenn es nicht direkt das Krankenhaus-Zukunftsgesetz betrifft.

    Die Zuschläge für Corona-Testung, Mehrkosten Material etc. waren ja meines Wissens bis 30.09.2020 (Aufnahme) gültig. Hat jemand Hinweise, dass hier die Vergütung fortgesetzt werden soll? In Anbetracht der Lage steuern wir ja wieder auf Zustände im März/April zu, sodass eine Fortsetzung doch logisch wäre, oder?

    Habe ich hieretwas überlesen?

    Liebe Grüße aus Sachsen

    Cyre

  • Grüße zurück,

    aktuellster Stand ist die Verständigung auf eine Übergangsvereinbarung bis zum 31.12.2020, zunächst begrenzt auf den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes (DRG). Diese Vereinbarung ist noch nicht unterzeichnet, der GKV-Spitzenverband empfiehlt aber den Vertragsparteien vor Ort einen Beitritt. Insofern kann es sein, dass einzelne Kassen dieser in der Vereinbarung empfohlenen Abrechnung nicht folgen werden.

    Auf gut Deutsch: Versuch macht klug.

    MfG stei-di

  • Hallo,

    ich muss jetzt noch einmal blöd nachfragen. Aktuell kann ich ja für einen ab 1.10. aufgenommen Patienten kein Zuschlag für z.B. die Testung auf COVID abrechnen, oder?

    Wir stellen uns jetzt nur die Frage - wenn jetzt wieder eine Vereinbarung getroffen wird rückwirkend zum xx.yy.2020, dann stornieren wir ja alle Rechnungen wieder und arbeiten nach bzw. stellen Nachtragsrechnungen, oder?

    Grüße

  • Hallo,

    die KGNW weist in einem Rundschreiben vom 02.10. darauf hin, dass das ZE nach §26 Abs. 2 KHG für Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im Krankenhaus zum 30.09.2020 nicht endet.

    In § 1 Abs. 1 der Vereinbarung nach § 26 Abs. 2 KHG wird eine zeitliche Beschränkung bis zum 30.09.2020 ausschließlich für vollstationäre Krankenhausbehandlungen in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen festgelegt.

    Die Abrechnungsmöglichkeit des Zusatzentgeltes für COVID-19-Testungen würde entweder mit der Aufhebung der Feststellung der epidemische Lage von nationaler Tragweite nach Paragraf 5 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes oder der Kündigung der Vereinbarung außer Kraft treten.

    Für nach §108 zugelassenen Krankenhäuser sollte die Abrechnung also weiterhin möglich sein.

    Gruß

    S. Stephan

  • Reden wir jetzt von dem gleichen Zuschlag?

  • Also der Zuschlag für die Mehraufwendungen aufgrund Corona kann unter Berücksichtigung meiner obigen Ausführungen weiter berechnet werden (50€ bzw. 100€ je nach Bestätigung einer Infektion). Das ZE für die Corona-Testungen (52,50€) war nur befristet für die Reha-Kliniken in ihrer Funktion als "Überlauf-Krankenhäuser". Hier sind wohl versehentlich Zuschlag und Zusatzentgelt vermengt worden ...

    MfG stei-di

  • Guten Morgen,

    ja da habe ich in der Tat zwei verschiedene Schuhe zusammen angezogen und noch dazu irgendwie den 30.09.2020 falsch im Hinterkopf gehabt. Muss aber auch zugeben, dass ich eigentlich "nur" Kodierer bin und die "Rechtslage" nur am Rande verfolgt habe.

    Zusammengefasst: Der Zuschlag gem. §21 Abs. 6 KHG ("Materialkosten") ist zum 30.09.2020 ausgelaufen und kann ab 01.10.2020 nicht mehr abgerechnet werden?

    Das Zusatzentgelt für die Testung ZE nach §26 Abs. 2 KHG kann weiterhin abgerechnet werden?

    Vielen Dank für die Erhellung.

    Liebe Grüße aus Sachsen

    Cyre

    Einmal editiert, zuletzt von Cyre (9. Oktober 2020 um 08:43) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Hallo,

    die KGNW teilt heute mit, dass auch die Zuschläge nach §5 weiterhin bis Ende des Jahrs abgerechnet werden können.

    Gruß

    S. Stephan