Liebe Foristen,
gemäß o.g. Gesetz (so es denn in der bisher publizierten Form auch den Bundesrat passiert) sollen ja zwischen den Vertragsparteien Ausgleichszahlungen für "nicht anderweitig finanzierte" Corona-Mehrkosten vereinbart werden. Das liest sich für mich sportlich. Hat den jemand von Ihnen eine Idee, welche Art des transparenten Nachweises dieser Mehrkosten eine Chance auf Akzeptanz hätte? Auch lese ich im Gesetz zu explizit diesem Punkt im Falle einer (aus meiner Sicht absehbar) unterschiedlichen Meinung zwischen KH und KK weder etwas über eine dann greifende Schiedsstellenentscheidung oder eine Ersatzvornahme des BMG.
Ich wäre gespannt, wie Sie das einordnen.
Beste Grüße