Dokumentation Fixierung und der MDK

  • Hallo zusammen,

    wir haben hier ein MDK-Gutachten auf dem Tisch, das mich etwas ratlos macht und ich hoffe auf das Schwarm-Wissen hier. Es geht um die Dokumentation von Fixierungen und die damit verbundene 1:1 Betreuung (mal wieder) im Rahmen von Sitzwachen. Bisher dachte ich immer, das wäre nun wirklich unstrittige 1:1 Betreuung und bisher war das bei uns auch immer so. Nun aber scheint sich an den Ansprüchen des MDK etwas geändert zu haben, denn obwohl wir in der Dokumentation nichts verändert haben, streicht man uns nun plötzlich die Einzelbetreuungszeiten bei fixierten Patienten mit folgender Begründung:

    Die Fixierungszeiten in denen eine Sitzwache benötigt wurde, werden als 1:1 Betreuung kodiert.

    Es liegen "Anordnungen zur Fixierung/Time-out Maßnahme vor.

    Eine Anordnung einer Fixierung/Time-out-Maßnahme ist nicht gleichzusetzen mit einer Anordnung einer 1:1 Betreuungsmaßnahme unter Vorhaltung eines Beziehungsangebotes. Es ist aus dieser Anordnung nicht ersichtlich, dass die Sitzwache ausschließlich für den in der Fixierungsanordnung benannten Patienten eingesetzt wurde.

    Wir dokumentieren bie Fixierungen wie folgt: Es gibt ein Blatt mit der Anordnung der Zwangsmaßnahme. Dort schreibt der Arzt eine Indikationsbeschreibung/Kurzbeschreibung des psychopathologischen Befundes zur Begründung der Zwangsmaßnahme. Unterschrieben wird das vom Anordnenden und mittels "Zur Kenntnis genommen"-Vermerk auch noch vom OA. Eine Fixierung löst bei uns automatisch eine Sitzwache im 1:1 Kontakt durch den Pflege- und Erziehungsdienst (PED) aus.

    Zusätzlich haben wir einen "Intensivbogen" zur pflegepädagogischen Dokumentation (der Sitzwachen). Dort wird das Anlegen der Fixierung und der dabei anwesenden Personen dokumentiert und anschließend die Übernahme der Sitzwache, regelmäßige Gurtkontrollen (zwischen 15 und 30 Minuten) und ggf. Besonderheiten. Bei Wechsel von Personen dokumentieren wir die Übernahme der Sitzwache durch den neuen PED und fahren dann mit der Doku der Gurtkontrollen etc. fort. Alle Angaben erfolgen mit Angabe der Uhrzeit. Auf dem Blatt ist ein Patientenaufkleber und der PED steht mit Namen auf dem Blatt und macht ein Handzeichen.

    Jetzt meine Frage: Wie soll ich deutlich machen, dass die Sitzwache ausschließlich für den in der Fixierungsanordnung (gleicher Patientenaufkleber auf beiden Dokumenten) benannte Patienten eingesetzt wurde? Natürlich war das so. Sie hat ja direkt neben dem Patienten im Fixierungszimmer gesessen. Wie macht Ihr das?

    Man könnte ja auf den Bogen schreiben "Das an der Sitzwache beteiligte Personal steht ausschließlich für den auf dem Bogen genannten Patienten zur Verfügung!", aber das kann es doch nicht sein.

    Hat oder hatte jemand hier schon mal das Problem? Wie löst Ihr das? Wäre über Rückmeldungen froh. Vielleicht können/müssen wir ja was optimieren.

    Gruß

    TiBo

  • Guten Morgen,

    entschuldigen Sie die Polemik, aber warum haben Sie kein Video (unter Wahrung des Datenschutzes), das die ausschließliche und lückenlose Betreuung beweist?

    Im Ernst, Sie haben bereits sehr umfänglich dokumentiert. Mehr geht nicht. Das ist einen SG-Gang sicher wert. Außerdem muss man vermutlich mal mit dem MD streiten. Irgendwann ist mal Schluss.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    sehe es so wie merguet. Netter WS an die Sachbearbeiterin der Kasse mit Ihrer Argumentation sollte reichen (und Doku sicher auch an den MD(K) übermittelt), sonst tatsächlich SG.

    Meist machen die MD(K)ler das nicht nur mit einer Klinik und die Kassen merken dann schnell, dass da wohl wieder mal "geschult" wurde oder ein ganz "Harter" neu unterwegs ist.

    MfG

    rokka

  • Hallo und Danke für die Rückmeldungen.

    Die Frage mit dem Video hatte ich mir ehrlich gesagt, für die Kasse auch schon überlegt. Insofern sei die Polemik gerne verziehen. :)

    Das Gutachten resultiert schon aus einem Widerspruch von uns, in dem ich fein säuberlich alle Fixierungsintervalle in Excel gesondert dargestellt hatte, inklusive der jeweils dazugehörigen Dokumentation aus der Akte, so dass der MDK nicht nochmal die ganze Akte durchblättern musste, sondern alles (meiner Meinung nach) schön aufbereitet hatte. Hat aber scheinbar nichts gebracht. Da bleibt mir wohl der Gang vor Gericht nicht erspart.

    Ich werde es aber vorher noch mal direkt bei der Kasse versuchen. Es ist halt nur immer ungünstig, dass die Kasse die Akte nicht kennt und auch nicht kennen darf. Da kann mal halt schlecht sagen, "Hier schau mal, da steht es doch schwarz auf weiß.". Und insbesondere bei Minutenwerten ist das dann immer schwierig. Wie lösen Sie das? Ich finde da steht man auf Grund des Datenschutzes immer mit halbem Bein im Gefängnis. Oder dürfte man der Kasse beispielsweise ein Fixierungsprotokoll zukommen lassen? Natürlich unter Schwärzung aller Namen. :/

    Ich hoffe nur, dass das jetzt nicht neuer Standard bei unserem MDK ist. Dann muss ich ja jeden Fall mit Fixierungen klagen. Das macht dann auch keinen Spaß.

    Gruß

    TiBo

  • Hallo,

    bei uns wird in der Anordnung angekreuzt: "Fortlaufende ununterbrochene Intensivbetreuung".

    Damit wird angeordnet, dass der Pat. fortlaufend betreut wird, aber nicht unbedingt von ein- und derselben Betreuungsperson.

    Das verlangt der OPS auch nicht.

    Diesbezüglich hatten wir bisher keine Probleme.

    Viele Grüße - NV

    Einmal editiert, zuletzt von NuxVomica (11. September 2020 um 08:11)

  • Hallo TiBo,

    zunächst einmal: Videoaufzeichnungen von Patienten, bei denen besondere Sicherungsmaßnahmen zur Anwendung kommen, sind z.B. in NRW durch das dortige PsychKG (§ 20 Abs. 3) verboten! In Niedersachsen gilt das Verbot aufgrund eines Beschlusses des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung vom 06.05.2009.

    Machen Sie sich also, bevor Sie vorschnell über Videoüberwachung nachdenken, schlau, ob dies in Ihrem Bundesland überhaupt erlaubt ist. Die Probleme, die sich zusätzlich allein aus der EU-DS-GVO ergeben, lasse ich dabei ausdrücklich außen vor.

    Zur Sache:

    Warum lassen Sie die 1:1-Betreuung nicht zusätzlich ärztlich anordnen, wie die Mindestmerkmale des OPS-Kodes 9-640 "ggf." vorsehen?

    Wir erleben es aber auch, dass trotz der expliziten Anordung und der 15minütigen Dokumentation der Pflegefachkräfte der MDK der Meinung ist, dass eine 1:1-Betreuung nicht erforderlich sei. Dagegen gehen wir dann aber regelmäßig (juristisch begleitet) erfolgreich vor.


    MfG

    ck-pku

  • Hallo,

    ich hatte den MD in bisherigen Gutachten so interpretiert (nur meine Gedanken und Erfahrungen dazu):

    1. Ist es eine 1:1 Betreuung oder eine Fixierung mit 1:1 Betreuung und ist die 1:1 Betreuung angeordnet - denn darum geht es? (Lösen wir mit einem Kästchen zum ankreuzen neben der Fixierungsanordnung).
    2. Ist es eine 1:1 Betreuung oder halt nur eine Sitzwache? Bei einer Sitzwache ist das Mindestmerkmal der Qualifikation nicht notwendig und somit nicht anzugeben.
    3. Regelmäßige Doku (bei uns 30 Minütig) über Betreuung bzw. Betreuungsangebote und Stimmung des Patienten (Kurz und knapp) plus alle 15 Min Handzeichen.
    4. Bei Betreuerwechsel einmal den vollen Namen zu den Handzeichen angeben, damit theoretisch bei einer Strukturmerkmalsprüfung die Qualifikation nachgewiesen werden kann.

    Das sind derzeit die formalen Kriterien, die nach langem Hin und Her bei uns zu weniger Streichungen in dem Bereich führten. Ein Gutachten hatten wir allerdings auch schon, was die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme anzweifelte und meinte eine Sitzwache hätte gereicht. Da half dann nur die Einigung mit der KK.

    Vielleicht hilft es etwas weiter. Ich persönlich kann nur empfehlen das Wort Sitzwache im Sprachgebrauch zu verbannen, denn das ist nicht das, was mit einer 1:1 Betreuung gemeint ist...

    Viele Grüße

    Huibu

  • Guten Morgen zusammen.

    Noch mehr Tipps und Antworten. Vielen Dank.

    Zunächst, scheinen meine Aussagen zum Thema "Video" missverständlich zu sein. Es war, wie merguet schon sagte, auch bei mir reine Polemik. Natürlich planen wir keine Videoüberwachung. Aber danke für den besorgten Ratschlag.

    Ich sehe schon, dass ich ein Kreuz für 1:1 Betreuung integrieren muss, um hier wieder auf sicheren Boden zu kommen.

    Wenn ich mir hier so die Antworten durchlese, komme ich wieder zu der Erkenntnis, dass man sich im Rahmen der OPS viel zu oft im Bereich der semantischen Deutung bewegen muss.

    Das eine Sitzwache (durch eine ausgebildete Pflegekraft) nicht das beinhaltet was mit der 1:1 Betreuung gemeint ist, mag man so sehen. Warum, verstehe ich aber ehrlich gesagt noch nicht so ganz. Da scheine ich den OPS tatsächlich falsch zu verstehen.

    Ich verbanne bei uns in der Doku mittlerweile so viele Wörter, weil sie nicht "MDK-konform" sind, da kann ich Sitzwache auch noch verbannen. Mir ist aber nach wie vor nicht klar, warum eine Sitzwache (bei uns: eine Pflegekraft sitzt am Bett des fixierten Patienten, überwacht diesen permanent und interagiert je nach Verfassung in unterschiedlicher Form mit ihm) nun nicht als 1:1 Betreuung gemeint sein soll. Wenn es aber hilft diese Tätigkeit ab sofort als "Übernahme der 1:1 Betreuung im Rahmen einer Fixierung" zu umschreiben, machen wir das natürlich. Die regelmäßige Doku läuft ja auch jetzt schon zusätzlich. Aber mal im Ernst. Kann das Sinn der Sache sein? Ich kann da ehrlich gesagt jede Pflegekraft verstehen, die da die Augen verdreht. Ich bin mir nicht sicher, ob wir uns nicht viel zu oft vom MDK vor sich hertreiben lassen. Vielleicht sollte man echt mehr gerichtlich klären lassen. Leider ist da die Zeit das Problem.

    In meinen Augen ist der Kode momentan doch im PEPP-System dafür da, den zusätzlichen Aufwand abzubilden, der entsteht, wenn ich einen Patienten "exklusiv" von einer Pflegekraft betreuen lassen. Diese steht nämlich nicht mehr im normalen Alltag zur Verfügung und ich muss entsprechend mehr Personal einsetzen. Das kostet (ab einer gewissen Menge) mehr Geld und dafür dient der Kode nach meinem Verständnis als Kostentrenner.

    Ob ich das nun Sitzwache nenne, oder nicht, sollte aber doch egal sein. Wichtig ist, dass eine ausgebildete Pflegekraft ausschließlich nur mit einem Patienten "beschäftigt" ist. Das ist bei unseren "Sitzwachen" im Rahmen von Fixierungen der Fall. Wir stellen eine Pflegekraft ab, die nur für den Patienten im Gurtbett zur Verfügung steht und damit nicht mehr im Stationsalltag eingesetzt werden kann. Das ist doch die ökonomische Relevanz. Vielleicht verstehe ich aber auch hier schon etwas falsch.

    Ich dachte bisher, das belege ich mit einem "Sitzwachen"-Protokoll in dem die Pflegekräfte dokumentieren, wer beim Patienten war und was sie alle X Minuten getan haben. Wenn da keine examinierte Kraft sitzt, kann ich die Zeit natürlich nicht anrechnen. Das machen wir aber auch nicht. Bisher (aus meiner Warte die letzten 3 Jahre) hat das auch gereicht. Zumindest bei uns. Vielleicht haben wir da einfach Glück gehabt. Es lebe der ständige Wandel.

    Gruß TiBo

  • Hallo,

    ich kann am Begriff "Sitzwache" nichts falsch finden. Im Gegenteil, das ist genau das, was unser MD lesen will.

    Sitzwache bedeutet: am Bett (nicht per Monitor oder "durch die Scheibe"), und es bedeutet fortlaufend, ohne Unterbrechung.

    Viele Grüße - NV

    Einmal editiert, zuletzt von NuxVomica (14. September 2020 um 08:11)

  • Hallo zusammen,

    wir hatten schon einige OPS Streichungen da in der Beschreibung durch die Pflege der " Betreuungscharakter " nicht deutlich genug wurde. Und auch bei uns war es genau das Wort " Sitzwache " durch dass sich der MD bestätigt fühlte. Deshalb arbeiten auch wir daran den Begriff nicht mehr zu verwenden.

    Und da der Weg einer gerichtlichen Klärung ja auch mit viel Aufwand und Kosten verbunden ist empfinde ich in diesen Momenten immer öfter Hilflosigkeit und Frustration.

    Ich wünsche allen ein schönes WE

  • Hallo zusammen,

    ja, die MD´s sind unterschiedlich in den Anforderungen. Selbst die Gutachter untereinander arbeiten teilweise sehr unterschiedlich.

    Das ist manchmal ärgerlich.

    Mir geht es aber nochmal um den Begriff Sitzwache. Als ich noch psychiatrisch tätig war, hieß die Betreuung im Rahmen einer Fixierung auch Sitzwache. Ich weiß gar nicht mehr genau, wie wir eine 1:1 Betreuung ohne Fixierung genannt haben (was ja zeitweise deutlich aufwendiger ist...). Allerdings hatten wir damals einen Pool an Mitarbeitern, die diese Wache übernommen haben (nachts und am WE), die halt nicht die Qualifikation (und Bezahlung) aufwiesen, die heute gefordert ist. Ärzte im Studium, Pflegehelfer usw. Ich gehe davon aus, dass es Krankenhäuser gibt, die das weiterhin so handhaben und halt Krankenhäuser, die die "Wache" per Videoschaltung oder "durch die Scheibe" machen, oder auch Situationen vorkommen, in denen mehr als eine Person gleichzeitig betreut (und eben nicht nur "bewacht") wird, wenn zB zeitgleich zwei fixierte Menschen auf einer Station sind und da eben nicht für jeden Patienten eine Fachkraft abgestellt wird. Die Betreuung einer Kleingruppe ist im OPS abgeschafft worden, was ja nicht bedeutet, dass es das im wahren Leben nicht mehr gibt... Dementsprechend muss halt dokumentiert sein.

    Ich finde das ganze System völlig krank, alleine wenn ich mir das Wirtschaftlichkeitsgebot ansehe... "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. "

    Viele Jahre nach der DRG-Einführung sehen wir doch alle, dass Leistungen darüber hinaus nicht anerkannt werden. Das PEPP-System ist dabei sich anzupassen.

    Ein schönes Wochenende.

    Huibu