Hallo werte Gemeinde,
mal zwei Fragen zur Verjährung des Anspruchs auf eine Aufwandspauschale seitens des Krankenhauses.
1. Wie lange ist die Verjährungszeit (2 Jahre, 4 Jahre)?
2. Wann tritt der Anspruch auf eine AWP ein?
- mit Rechnungsstellung für den Behandlungsfall (wohl eher nicht)?
- mit Beauftragung der Prüfung?
- mit Ergebnismitteilung seitens der KK, dass keine Minderung des Abrechnungsbetrages resultiert?
- ...
Vielleicht kann mir da jemand helfen.
Vielen Dank im Voraus
M2