FAQ zur Prüfquote vom MD Nordrhein

  • Hallo Forum,

    zum o.g. Dokument (vgl. "Neuigkeiten") habe ich eine Frage:

    unter FAQ 8 wird gesagt: "Das Bezugsdatum für die Zuordnung zu einem Quartal ist gemäß der Festlegungen des GKVSpitzenverbandes das Beauftragungsdatum (Versand des Auftrags durch die Krankenkasse) beim Medizinischen Dienst."

    Aus dem MDK-Reformgesetz lese ich heraus (§275c, Abs.2):"Maßgeblich für die Zuordnung zu einem Quartal ist das Datum der Schlussrechnung."

    Verstehe ich etwas falsch? Ich bitte um Erleuchtung...

    Viele Grüße - NV