Hallo Forum,
zum o.g. Dokument (vgl. "Neuigkeiten") habe ich eine Frage:
unter FAQ 8 wird gesagt: "Das Bezugsdatum für die Zuordnung zu einem Quartal ist gemäß der Festlegungen des GKVSpitzenverbandes das Beauftragungsdatum (Versand des Auftrags durch die Krankenkasse) beim Medizinischen Dienst."
Aus dem MDK-Reformgesetz lese ich heraus (§275c, Abs.2):"Maßgeblich für die Zuordnung zu einem Quartal ist das Datum der Schlussrechnung."
Verstehe ich etwas falsch? Ich bitte um Erleuchtung...
Viele Grüße - NV