Gutgläubigkeit und Bösgläubigkeit

  • Das BSG (B 1 KR 9/18 R) hat gesprochen:

    Die Gutgläubigkeit ist jedoch ein tatsächlicher Umstand, der sich jederzeit hin zur Bösgläubigkeit verändern kann.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch