• Ich habe zur Zeit ein Problem mit der Aussage meiner Vorgesetzten, dass die K91.88 "Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems nach medizinischen Massnahmen, andernorts nicht klassifiziert" bei großen, in der Regel gynäkologischen OPs, zu kodieren ist, wenn die Patientin postoperativ Lactulose, ein Klyss oder Movicol zum anregen der Darmtätigkeit erhält. Ein Subileus oder eine Koprostase liegen in diesen Fällen nicht vor.

    Meines Erachtens nach, handelt es sich hier um eine "normale" postoperative Trägheit des Darms, die durch die OP und das vermehrte Liegen der Patienten zustande kommt und für mich zum normalen postoperativem Verlauf eines großen chirurgischen Falles gehört.

    Nun soll ich Widersprüche schreiben und mir fehlen schlichtweg und einfach die Argumente, um die Kodierung der K91.88 zu begründen.

    Wie seht ihr das! Könnt ihr mir Argumente liefern? Oder habe ich mit meiner Annahme Recht, dass die Kodierung falsch ist?

    LG, Kai

  • Hallo,

    im ersten Impuls folge ich Ihrer Einschätzung und wäre in jenen Fällen nicht auf die Idee gekommen dort eine ND zu basteln. Wenn Ihre Vorgesetzten auf die Kodierung "bestehen" und Ihnen selbst dies nicht schlüssig ist, so würde ich die Vorgesetzten um Informationen bitten wie die ND entsprechend der DKR durchgesetzt werden soll. Mir erschließt sich dort nicht der gesonderte Aufwand.

    Sollte Ihr Kontakt zu den Klinikern recht gut sein könnten Sie dort ebenfalls vorsprechen, ob es das "übliche postoperative Vorgehen" ist. Andernfalls dürften Ihnen die Kliniker Argumente liefern können - ich kann es leider nicht.

    Liebe Grüße aus Sachsen

    Cyre

  • Hallo Kai,

    mir scheint als würden die behandelnden Ärzte die Therapie zur "Anregung der Darmtätigkeit" prophylaktisch verordnen, jedenfalls interpretiere ich Ihre Ausführungen so.

    Sollte es so sein, wäre das nicht kodierfähig.

    Sollte allerdings eine Krankheit im Sinne einer Obstipation/Koprostase/(Sub-)Ileus vorliegen, würde ich allerdings diese spezifischen ICDs kodieren (bei entsprechender Diagnosestellung in der Krankenakte).

    Alle o.g. ICDs sind doch genauer als K91.88

    Ich teile jedenfalls Ihre Bedenken.

    Beste Grüße

    BoB77

  • Hallo Kodierer007

    mich würde mal interessieren in welcher Konstellation die K91.88 erlösrelevant ist?

    Aufgrund der Beschreibung gehe ich davon aus, dass es ein Prüfung mit Gutachten gibt, da ja von einem Widerspruch die Rede ist.

    Ist denn tatsächlich diese Kodierung erlösrelevant?

    Gruß

    SaSchu

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    da die Diagnose nun mal einen CCL > 0 hat ist sie auch ggf erlösrelevant. Einfaches Beispiel: Schrauben-Stab-System 1 Seg. bei WS-Fraktur mit ND 1 x 4 CCL, 1 x 2 CCL und 2 x 1 CCL (davon 1 die K81.88) = I09D. Streichen K91.88 = I09H.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau