Beatmung - Interpretation BÄK/Roeder

  • Guten Morgen Forumsteilnehmer,

    Dr. Roeder sandte an Dr. Merguet und mich jetzt die "Stellungnahme" bzw. Interpretation zur Beatmungsthematik.
    Bereits an dieser Stelle möchte ich Herrn Dr. Roeder ausdrücklich für sein Engagement in diesr Angelegenheit danken.

    Grundtenor ist folgendes:

    Ich gebe zu, daß eine entsprechend lautende offiziell verbindliche Regelung deutlich weniger Interpretationsspielraum lassen würde. Dies wäre im Hinblick auf die Datenqualität zu begrüßen.

    Allerdings ist meines Erachtens die Regelung nicht ganz stichhaltig:

    - "regelhafte" Nachbeatmungen sind meines Wissens
    a) selten und
    b) je Krankenhaus direkt vom operativen Eingriff abhängig,
    Das Argument mit der redundant kodierten Information zieht also nur begrenzt. Für ein Haus mag es redundant sein, die Nachbeatmung im Zusammenhang mit einer Operation X zu kodieren. Bundesweit gesehen würde sich allerdings für die meisten Eingriffe die Redundanz verlieren, da das postoperative Vorgehen eben doch von Haus zu Haus stark differiert.

    - es wird nicht darauf eingegangen, dass die Beatmungsdauer <= 24 Stunden eventuell einziger Indikator für einen Intensivaufenthalt ist.

    - es wird nicht darauf eingegangen, dass die Beatmungsdauer <=24 Stunden bei der Eingruppierung vom australischen Algorithmus derzeit sowieso noch nicht berücksichtigt wird (oder ist das falsch?) und man eventuell einen entscheidenden Indikator für Mehrkosten verliert.

    ---

    Wie dem auch sei, für wichtiger und eventuell auch hilfreicher scheint auch mir derzeit, dass überhaupt nähere Regelungen getroffen werden, die die Datenqualität in 2002 verbessern.

    mfG

    Christoph Hirschberg


    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 19.10.2001 editiert. ]

  • lieber herr hirschberg,

    ihre antwort hebt nochmals sehr auf die beatmung als indikator des intensivaufenthaltes ab. hierzu müßten ihnen aber die ziffern 8-93 ff zu verfügung stehen, die einmal zu codieren sind.
    bei konstruktion eines falles. 1 diagnose, 1. eingriff in narkose, 6 h nachbeatmung, normalstation, 5 tage später revision, erneut ca 10 h nachbeatmung würde ihnen tatsächlich der indikator für den 2. intensivaufenthalt durch die lappen gehen. aber als instrument zur internen leistungsdarstellung taugt der ops 301 doch eh nicht, weil die dauer und personalintensität der prozeduren nirgends eingeht.

    einstweilen interpretiere ich herrn roeders (thanx lot) ausführungen dahingehend, das eben doch gewollt ist, die dokumentation schlank zu halten, oder geht ihnen das zu weit??

    liebe grüße am ende der woche,

    peter merguet

  • Zitat


    Original von merguet:

    ihre antwort hebt nochmals sehr auf die beatmung als indikator des intensivaufenthaltes ab. hierzu müßten ihnen aber die ziffern 8-93 ff zu verfügung stehen, die einmal zu codieren sind.

    8-93 Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf

    Da gebe ich Ihnen recht, obwohl ein Intensivaufenthalt unter Beatmung immer noch etwas anderes ist. Das Redundanzproblem schlägt hier aber voll durch, oder kennen Sie eine Intensivstation, die nicht 8-930 durchführt? Will sagen jeder Intensivaufenthalt ist zumindest von der 8-930 begleitet (Redundanz). Von daher wäre sinnvoller gewesen, einen Intensivaufenthalt gänzlich anders abzubilden, bzw. so auch zu benennen, statt über Herz-Kreislauf-Monitoring zu gehen und dies auf Intensivpatienten einzuschränken...

    Aber... Sie haben recht, die Abbildbarkeit ist gegeben.

    Zitat


    einstweilen interpretiere ich herrn roeders (thanx lot) ausführungen dahingehend, das eben doch gewollt ist, die dokumentation schlank zu halten, oder geht ihnen das zu weit??

    Nein (wie ich bereits mehrfach andeutete), aber noch schlanker wäre es, komplett auf die Beatmung < 25 Stunden zu verzichten :) . Dies derzeit auch ohne Gruppierungseinfluß :) .

    Viel wichtiger, ist es die DKR eindeutig zu machen, und da sind wir jetzt Beatmungstechnisch einen guten Schritt weiter. Jetzt fehlt nur noch, die von Herrn Roeder vorgeschlagene Regelung vor dem 1.1.2002 für alle Häuser verbindlich zu machen. Die DKG kann sowas ja anscheinend per Pressemitteilung :D .

    Viele Grüße

    Christoph Hirschberg

  • Hallo an alle,
    hallo die Herren Hirschberg und Merguet!

    Ich finde die Erläuterung von Herrn Roeder hilfreich, auch wenn ich die DKR in ähnlicher Form interpretiert hatte. Ich möchte nicht weiter auf die von Ihnen beiden begonnene Diskussion über die Roeder-Ausführungen einsteigen, an diesem Punkt bin ich mittlerweile fatalistisch und sage: wir müssen im Moment damit leben wie die DKR ausformuliert ist.
    Ich möchte Sie aber herzlich bitten - da das Zitat offenbar gekürzt wieder gegeben ist(so deute ich die &quot;.....&quot;), ob Sie nicht die komplette Stellungnahme von Herrn Roeder zum download bereitstellen oder zumindest mir per e-mail zusenden könnten.


    Vielen Dank!

    MfG
    Riklu
    ein schönes Wochenende an alle.
    Soest: Wetter heiter-sonnig, angenehme Temperaturen, wenig Wind, wolkenlos.
    :drink:

    [ Dieser Beitrag wurde von Riklu am 19.10.2001 editiert. ]

    Riklu
    Hünfeld, Rhön
    Helios-St.Elisabeth-Klinik