F17.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Abhängigkeitssyndrom

  • Wann ist es gerechtfertigt, "F17.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Abhängigkeitssyndrom" in der Entlassdiagnose zu kodieren?

    Natürlich bei der Durchführung einer Raucherentwöhnung, bei dem Einsatz von Nikotinpflastern,-Kaugummi und wenn es im Therapiegespräch thematisiert wird.

    Hat vielleicht noch jemand eine Info, welche Aufwendungen erforderlich sein könnten, um F17.2 als Entlassdiagnose zu bestimmen?


    Vielen Dank für die Unterstützung!

  • Hallo Katharina,

    ich verwende diesen Code auch bei Patienten, die sich nicht an angeordnete Bettruhe halten und die Station zum Rauchen verlassen und bei denen, wo die Wundheilung gefährdet ist und die auf ein Rauchverbot hingewiesen werden und trotzdem rauchen gehen. Ansonsten bei Verwendung von Nikotinpflastern usw., was Sie schon erwähnten. Bei uns ist es allerdings immer Nebendiagnose und daher auch sehr selten erlösrelevant.

    Viele Grüße

    Anne