FZ bei WA mit nosokomialer Pneumonie

  • Hallo zusammen,

    Pat. war stationär wegen Eisenmangelanämie, 3 Tage nach Entlassung WA mit nosokomialer Pneumonie (innerhalb OGVD).

    Ist der 2. Fall immer als Komplikation zu werten ? D. h. es würde eine FZ auslösen?

    Danke!

  • Hallo Madeck,

    Nein, solche Fälle sind nicht immer zusammenzuführen!

    Schauen Sie nach, ob im ersten Aufenthalt bereits behandlungsbedürftige Infektionszeichen vorgelegen haben und/oder ihre Mediziner irgendwas in Richtung einer Infektion der Atemwege dokumentiert haben.

    Falls nicht, würde ich die Fälle getrennt abrechnen. Nosokomial beschreibt doch lediglich, dass der Infekt durch einen Krankenhausaufenthalt ausgelöst/begünstigt wurde und ist im Rahmen der QS von Interesse (stark vereinfacht ausgedrückt!).

    Aber vielleicht sehen das die Mitleser auch anders...

  • Guten Tag,

    halte ich persönlich auch für sehr schwierig. Formal - nach QS-Gesichtspunkten - gilt jedwede Pneumonie als nosokomial, wenn ihr im Zeitraum von 90 Tagen ein Krankenhausaufenthalt vorausgeht. Nach diesem gewaltigen Zeitraum würde auch kein Mensch mehr von einer Komplikation des vorausgegangenen Krankenhausaufenthaltes ausgehen, zumal die Chancen nicht schlecht stehen, dass sich der Patient zwischenzeitlich auch gut und gerne ambulant eine Pneumonie eingefangen haben könnte.

    Ich sehe hier ganz klar, zwei verschiedene paar Schuhe. Zum einen die o.g. formalen QS-Kriterien, die die ambulant erworbene von der nosokomialen Pneumonie abgrenzen, zum anderen die Fallzusammenführungregeln, die jedoch ganz klar definieren, dass "die Wiederaufnahme aufgrund einer Komplikation erfolgt, die im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung steht". Dies würde ich vielleicht noch bei Vorliegen einer device-assozierten Pneumonie als Möglichkeit erwägen (eine vorangegangene Beatmung bei der HD: FE-Mangelanämie schließe ich im beschriebenen Fall jedoch mal aus).

    So frage ich mich in diesem Fall, welche durchgeführte Leistung für das Auftreten der Pneumonie infrage kommt. Der gesunde Menschenverstand denkt doch hier eher an postop. Infektionen oder Nachblutungen mit entsprechend blutigen Entlassungen, die ohne FZF-Regeln und der Abrechnung zweier separater DRGs monetär "belohnt" werden würden. Das hier "durchgeführte Leistung" synonym und allgemein für die vorangegangene Krankenhausbehandlung steht, lese ich nicht heraus.

    Mit den besten Grüßen

    Kodiak

    Herzliche Grüße

    Kodiak

  • Danke für Ihre Ausführungen!

    Im Voraufenthalt gibt es keine Hinweise dafür, dass sich eine Pneumonie angebahnt hat oder Infektionszeichen bestanden haben.

    Somit werden die Fälle getrennt abgerechnet.

    Schönen Gruß

    Madeck