PrePEPP nach Fallzusammenführung

  • Liebe Forummitstreiter,

    wenn ich 3 psychiatrische Fälle mit der PEPP PA14A zusammenführe und dadurch einen Fall der PrePEPP P003B erhalte, muss ich dann diesen wiederum mit dem vorherigen Fall zusammenführen der von vornherein in der PrePEPP war ?

    Ich würde denken dass nicht, hab aber vom Nachdenken schon einen Knoten im Gehirn .

    Vielen Dank fürs Mitdenken.

    Grüße aus Bayern:/

  • Hallo lieber PEPP-Neuling,

    dies ist ganz unabhängig der PEPP-Gruppe (inkl. Prä-PEPP) der einzelnen oder der teils bereits zusammengeführten Fälle.

    Zum Glück sind die Regeln hier einfacher als im DRG-Bereich.

    Die einzigen Regeln, die zu beachten sind , sind folgende (A = Aufnahme; E = Entlassung):

    Ex bis Ax+1 max. 14 Tage (Zeitraum zwischen den Behandlungsfällen)

    A1 bis Ax max. 90 Tage (Zeitraum zwischen erster Aufnahme und der Aufnahme der folgenden Fälle)

    In Worten:

    Es werden Fälle dann zusammengeführt, wenn zwischen Entlassung und der erneuten Aufnahme maximal 14 Tage liegen, wobei der Tag der Entlassung bereits als erster Tag zählt. Wird jemand beispielweise Mittwoch entlassen und zwei Wochen später Mittwoch wieder aufgenommen - dies kann gut bei Erhaltungs-EKTs der Fall sein - werden diese Fälle nicht mehr (15. Tag nach Entlassung) zusammengeführt. Außerdem werden die Fälle auch nur dann zusammengeführt, wenn zwischen der ersten Aufnahme und der Aufnahme jedes weiteren Falls in der Fallkette maximal 90 Tage liegt.

    In Ihrem Beispiel sollten Sie zuerst die Regeln beim ersten Fall, der auch alleine in der PräPEPP ist, prüfen und ggf. und vorne beginnend eine Fallzusammenführung initiieren . Treffen bei Fall 1 und 2 nicht beide Regeln zu, fahren Sie fort mit der Prüfung des 2. Falls, dem neuen ersten Fall in der Fallkette. Ihre bisherige Konstellation sollte dann korrekt sein.

    Treffen jedoch beide Regeln bei Fall 1 und 2 zu, gilt es die Prüfungen mit den folgenden Fällen durchzuführen. Ggf. fällt dann der letzte Fall aus der Fallzusammenführung raus. Eigentlich sollte dies aber auch über das KIS systematisch zu prüfen sein.

    Zu beachten ist auch, dass seit dem Jahreswechsel 2018 auf 2019 Fälle in unterschiedlichen Kalenderjahren nicht mehr zusammengeführt werden.

    Viele Grüße aus Frankfurt

    Julius Fischer

    --

    nebe leben GmbH

  • Scheint mir eher ein theoretisches Problem zu sein. Ich kann mir gerade keine Variante vorstellen, bei der es bei der Zusammenführung dreier mit PA14A groupierten Fälle jemals zu einer PräPEPP kommen könnte...

    Aber falls ja, wären unter der Berücksichtigung der Zeiträume auch eine Fallzusammenführung mit einem vorangegangenen PräPEPP-Fall denkbar

    Schöne Grüße aus dem Norden

  • Hallo und danke für die Antworten.

    Leider ist es eben kein theoretisches Problem , das System schiebt mir den zusammengeführten Fall in die PräPepp und genau das verunsichert mich.

    Es muß wohl in der Gesamtheit der drei Aufenthalte eine Schwelle bei den 1:1 Betreuungen überschreiten die dazu führt.

    Ich kann eben keinen Fehler sehen .

  • Hallo,

    zurück zur Ursprungsfrage:

    wenn ich 3 psychiatrische Fälle mit der PEPP PA14A zusammenführe und dadurch einen Fall der PrePEPP P003B erhalte, muss ich dann diesen wiederum mit dem vorherigen Fall zusammenführen der von vornherein in der PrePEPP war ?

    Zuerst erfolgt eine Prüfung gegenüber den vorangehenden Fall (§ 2 Abs. 1 PEPPV), dann erfolgt die technische Fallzusammenführung (§ 2 Abs. 3 PEPPV). Eine Prüfung von zusammengeführten Fällen gegenüber vorangehenden Fällen ist nicht vorgesehen. Bei der Fallzusammenführung ist in sofern chronologisch immer ein Fall nach dem anderen vorzugehen.

    Wenn wegen irgendwelcher Grouperbedingungen die PEPP bzw. die Strukturkategorie wechselt, ist dies möglich, aber hinsichtlich vorangegangener Fälle unerheblich, allenfalls nachfolgende Fälle werden dann gegen die neue PEPP geprüft, da die Voraufenthalte dann als ein Fall gelten.

    Schöne Grüße,