Hallo zusammen,
das Brett vor meinem Kopf will gerade nicht verschwinden.
Die ersten Kassen treten nun an uns heran, da nun die ausführliche Begründung des BSG-Urteils vom Juli2 020 vorliegt bzgl. AWP 2015-2016.
Bei allen Fällen zw. 01.01.2015 und 01.01.2016 muss die AWP zurückgezahlt werden, wann eine sachl. rehcnerische Prüfung vorlag, soweit verstehe ich alles.
Bezieht sich der zeitraum auf das Aufnahme- oder Entlassungsdatum oder auf das Datum der Zahlung der AWP?
LG