Hallo zusammen,
in den Kodierempfehlungen der BfArM steht folgender Satz: "Mit „spezielle Verfahren“ sind hier direkte labordiagnostische Verfahren zum Nachweis einer
Infektion mit SARS-CoV-2 gemeint."
Zählt ein Schnelltest ebenfalls als direktes labordiagnostisches Verfahren oder muss die Grundlage für die Kodierung immer ein PCR Test sein?
Für das Zusatzentgelt ist das ja noch auschließlich der PCR Test.
Grüße
helmutwg