Verdachtsdiagnose Ovarial-carcinom

  • Hallo liebes Forum,

    bin mir nicht ganz sicher, wie ich folgenden Fall korrekt verschlüsseln kann:
    65 jährige Frau wird vorgestellt mit der Verdachtsdiagnose Ovarial-CA. Der Tumormarker CA 12-5 ist >2000, sonographisch und palpatorisch aber kein Tumor, minimal Ascites. Wegen multipler internistischer Vorerkrankungen (Splenomegale Leberzirrhose, hämolyt. Anämie, Herzinsuff, etc) war eine OP nicht möglich, auch keine diagnostische Laparoskopie. Letzlich ist also ungeklärt, ob ein Ov-CA vorliegt oder nicht.
    Verschlüsselt haben wir:
    HD C56
    ND Z53,-
    + alle relevanten internistischen Diagnosen, die die OP letzlich verhinderten (D59.1, K74.6, I50.9, R53)

    Ist das o.k. so oder hat jemand einen besseren Vorschlag?
    :no:

    Danke für die Hilfe:x
    U. Runge

  • :rotate:
    Hallo URU
    Würde sagen dass Deine Kodierung korrekt ist.
    Lt. DKR0201b :Erfolgt die Aufmahme zur DIAGNOSTK /Behandlung des prim.Malignoms ,ist dieses als HD anzugeben.
    Es gibt auch noch folgendes:Nicht ausgeführter Beh.plan.
    Als HD ist dijenige Krankh. anzugeben ,die nach Analyse der Akte die stat. Aufnahme veranlasst hat,selbst wenn aufgrund unvorhergesehener Umstände die Beh. nicht durchgeführt wurde.
    Ich hoffe damit richtig zu liegen und Dir damit geholfen zu haben.

    Grüsse

  • Hallo Frau Runge,

    erstmal vielen Dank für Ihre Hilfe bei meine "Hydatiden-Forschung".
    Hat mich sehr weitergebracht.:bounce:

    Nun zu Ihrer Frage...

    Da die CA-Diagnose nicht gesichert ist, würde ich es nicht verschlüsseln. Ich würde als HD vermutlich eine Diagnose zwischen R70-R79 auswählen und Ihre internistischen Diagnose und Z53 selbstverständlich als ND.

    Viele Grüsse
    M. Buttler

    I)

  • Ja, sehe ich auch so, dies findet sich ja ausführlich unter dem Thema "Verdachtsdiagnosen". Falls jemand anhand des erhöhten CA 12-5 und des Aszites allein schon die definitive Diagnose stellen möchte, könnte er natürlich das Ovarial-Ca codieren, aber die Argumentation gegenüber dem MDK könnte schwierig werden.

    Zusätzlich könnte man als ND auch noch die Z03.1 nehmen, um den stationären Aufenthalt besser begründen zu können.

    Ist man der Meinung, da müsse eigentlich ein TU sein, den man nur noch nicht gefunden hat, könnte auch die D39.1 als HD in Betracht kommen, denn irgendwoher muß ja CA 12-5 kommen...

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Frau Runge,

    hier könnte auch DKR 008b weiter helfen. Muß jetzt unsere Ärzte schulen, mal sehen, ob die das Regelwerk beherrschen!?


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Frau Runge,

    vielen Dank für Ihre Tipps zu der Hydatide, nun aber zu Ihrer Frage.

    Sie haben nun schon eine Reihe von Stellungnahmen erhalten, da kann mein Senf auch nicht mehr schaden.

    Wenn die Patientin zur Verdachtsdiagnose unbehandelt nach Hause ging, ist das Symptom die Hauptdiagnose, also der pathologische Laborwert (R70-R79), die zusätzliche Z53 finde ich nicht schlecht. Wurde sie zur Verdachtsdiagnose behandelt, gilt der vermutete Tumor als HD.

    Wurde Sie innerhalb der Klinik in eine andere Abteilung verlegt – z.B. Innere zur OP-Vorbereitung -, können Sie den schwarzen Peter der nächsten Abteilung zuschieben.

    Wurde sie in ein externes Krankenhaus verlegt, ist der vermutete Tumor die HD.

    Was die Nebendiagnosen angeht, kann ich nicht viel dazu sagen, außer dass die Codes zum Teil nicht zu Ihrem Text passen und ich zur Hilfestellung mehr Information benötigen würde, als Sie im Text angaben.

    Soll die R53 in Richtung Kachexie gehen? Vielleicht wäre dann die R64 besser, zumal in den DKR der Kodierregelfehler für die Tumorkachexie nun beseitigt wurde.

    Vielleicht ging es Ihnen aber nur um die Verdachtsdiagnose und der Rest wurde ur so hingeschrieben.

    Mit freundlichen Grüßen.
    Thomas Winter
    Berlin

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Eine Vedachtsdiagnose darf ich nur dann verschlüsseln, wenn ich 1. den Verdacht nich ausräumen konnte und 2. diese Diagnose spezifisch und eben nicht nur symptomatisch behandelt habe (die DKR habe ich gerade nicht da, ist aber, denke ich, leicht zu finden)

    Dazu kommt, dass es bei Tumoren ja die Gruppe der Diagnosen "...unklarer Dignität" gibt, so dass das Carzinom meines Erachtens nicht zu verschlüsseln ist, es sei denn, sie hat wirklich eine spezifische Therapie (Chemo o.ä.) bekommen.

    Schönen Tag noch
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo liebes Forum,

    erstmal danke für die Denkanregungen. Haben mich doch überzeugt, daß die Diagnose C56 nicht die beste ist. (Naja, wäre ich davon wirklich überzeugt gewesen, hätte ich ja eh nicht hier nachgefragt!;)

    Die Verschlüsselung des erhöhten Tumormarkers ist sicher eine sinnvolle HD. Die Idee kam mir schon auch - nur es existiert keine ICD für "erhöhter Tumormarker", jedenfalls habe ich keine gefunden.
    Die ND Z03.1 halte ich übrigens auch für eine gute Idee!!

    Die R53 sollte nur den deutlich reduzierten Allgemeinzustand kodieren und die K 74.6 die splenomegale Leberzirrhose. Aber vielleicht gibt es da ja tatsächlich eine bessere ICD für eine Leberzirrhose unklarer Ätiologie (Hepatitis und Alkohol waren es nicht) mit Splenomegalie.

    Vieleicht helft Ihr mir ja auch die letzten Unklarheiten zu beseitigen.:buck:

    Gruß
    Uli Runge
    gehe jetzt ins wohlverdiente dienstfreie Wochenende:dance1:

  • Hallo Frau Runge,

    mir fällt leider auch kein Combicode für eine Leberzirrhose mit Splenomegalie ein, da bleibt eigentlich nur übrig, beides einzeln zu codieren.

    Also z.B.: Leberzirrhose unklarer Genese K74.6 so, wie Sie es auch angegeben haben
    und für die Splenomegalie ein passender Code aus D73.1 ; D73.2 oder R16.1 bzw., falls die Leberzirrhose auch mit einer Hepatomegalie einhergeht, R16.2. Vielleicht finden Sie in der KG noch etwas, was zur Differenzierung herangezogen werden kann.

    Vielleicht kommen Sie damit etwas weiter.

    Mit freundlichen Grüßen.
    Thomas Winter
    Berlin