Guten Morgen,
wir haben aktuell die Diskussion zu Thrombozytopenie (z. Bsp.: D69.60)
Eine Klinikfraktion vertritt die Meinung, dass auf Grund der Aussage im ICD-Katalog: "D61.- Sonstige aplastische Anämien
Benutze zusätzliche Schlüsselnummern, um das Vorliegen einer Thrombozytopenie (D69.4-, D69.5-, D69.6-) oder einer Agranulozytose und Neutropenie (D70.-) anzugeben."
das alleinige Vorliegen (ohne Aufwand) zur Kodierung berechtigt.
Ich bin diesbzgl. sehr ambivalent und würde mich über ein fundiertes Statement sehr freuen....
Vielen Dank