Fragen zur Umsetzung des OPS 1-717

  • Hallo liebes Forum,

    da wäre der OPS 1-717 Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials der uns in 2021 begleiten wird. Uns ist nicht ganz klar oder vielleicht stört mich auch nur das Brett vor meinem Kopf :/. Wann möchte der OPS was? :(

    Wir danken für die Hilfe

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo

    das ist in der Tat immer komplexer....

    ich habe einmal versucht, eine Tabelle zu erstellen mit den wesentlichen Unterschieden. Sie finden das anbei.

    Ich bin auch nicht sicher bei den neu eingeführten Begriffen der Einheiten, das wird sicher wieder etwas für die Juristen.

    "Schuld" an den Kodes ist das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG):

    Änderung des § 39 SGB V„ Zur Krankenhausbehandlung gehört auch eine qualifizierte ärztliche Einschätzung des Beatmungsstatus im Laufe der Behandlung und vor der Verlegung oder Entlassung von Beatmungspatienten.“


    Änderung des § 6 Absatz 2a Krankenhausentgeltgesetz


    Solange für eine längerfristige Beatmungsentwöhnung noch kein Zusatzentgelt nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 kalkuliert werden kann, ist hierfür ab dem Jahr 2021 ein gesondertes krankenhausindividuelles Zusatzentgelt zu vereinbaren; Satz 2 gilt entsprechend.“

    Korrekturen an der Tabelle nehme ich gern entgegen. Sie erfasst auch nicht vollständig alle Merkmale der Kodes.

    Viele Grüße

    SKoch

  • Guten Morgen SKoch und vielen Dank für die Arbeit mit der Tabelle. Sie hilft zu verstehen und bei der Erklärung was, wie und warum ...:thumbup::!:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo an alle

    Wer definiert eigentlich, was mit einer spezialisierten nicht intensivmedizinischen Beatmungsentwöhnungs-Einheit gemeint ist? (OPS 8-718.9)

    Wann darf man sich denn als solche bezeichnen?

    Noch eine Anmerkung: es gibt spitzfindige Krankenkassen, die möglicherweise den Wortlaut verdrehen könnten in Bezug auf die DKR

    1001s Beatmung: Beatmungsstunden sind nur bei intensivmedizinisch versorgten Patienten zu erfassen; bedeutet die Kodierung des OPS auf nicht intensivmedizinischer Einheit (8-718.9) dass keine intensivmedizinische Versorgung vorlag?

    Wie sehen das die anderen Mitglieder hier?

    MFG

  • Guten Tag zusammen,

    ich beschäftige mich gerade auch mit den neuen OPS 8-718 "Beatmungsentwöhnung".

    Die neuen OPS 8-718.8 bzw. .9 steuern ja ein Zusatzentgelt an. (Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf (nicht) spezialisierter intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungseinheit)

    Nun meine Frage dazu:

    wie definiert sich eine "Beatmungsentwöhnungs-Einheit? Versteht man darunter eine "normale" ITS auf der man die Patienten ja auch "weant" oder spezielle Krankenhäuser, die eine eigene Entwöhnungsstation haben?

    Danke vorab für die Verständnis Hilfe.

    da_MediCo

  • Hallo,

    im § 301 gibt es auch einen Fachabteilungsschlüssel "3758 Weaningeinheit" - sind vielleicht solche Kliniken damit gemeint, die z.B. den OPS 8-718.9 abrechnen könnten? (vorausgesetzt natürlich, dass die Struktur- und Mindestmerkmale erfüllt wären)

    LG

  • Hallo zusammen, wer eine Weaning Einheit vorhält ist nicht einfach zu beantworten. Zunächst wären da die Inhalte des OPS 8-718 mit den Mindestanforderungen personell und inhaltlich. Dann - und das wäre für mich entscheidend - wäre die Frage zu klären muss diese Einheit von der Intensivstation abgegrenzt werden oder reichen Betten- und Personalzuweisung? Es geht aber weiter, da der DGP Weaning Einheiten zertifiziert wäre auch die Frage zu klären ist dies eine Voraussetzung für das ZE, denn das muss definitiv mit den Kostenträgern verhandelt werden. Uns wurde ein OPS an die Hand gegeben dessen Umsetzung nicht wie sonst üblich mit einer klaren Struktur hinterlegt ist, sowie bei der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung oder der Neuro Komplexbehandlung, so meine persönliche Sicht.

    Wir machen uns zwar Gedanken, aber ob wir eine Umsetzung finden bleibet offen.:/?(

    ´Jetzt schon einmal ein schönes Wochenende

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Guten Tag,

    Frage aus der Praxis: wenn bei einem Patienten Weaning-Potential besteht, dann soll der in eine Weaning-Einheit verlegt werden. Soweit klar.

    Wenn nun aber die Weaning-Einheit zwar eine Weaningeinheit, aber kein Entwöhnungszentrum i.S. des OPS 8-718 ist? Sind dann Abschläge fällig? Und woher weiss die abverlegende Klinik, ob das aufnehmende KH ein Entwöhnungszentrum i.S. des OPS 8-718 ist? Gibt es da Listen oder Tabellen? Oder reicht es, wenn das abverlegende Krankenhaus eine Verordnung zur Entwöhnung i.S. des § 39 Absatz 1a Satz 7 SGB V bei der Verlegung mitgibt?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • hallo Forum,

    in dem Zusammenhang die Frage, ob es zu den Abschlägen (1-717) etwas Neues gibt? Wurden die inzwischen definiert? ich habe nichts finden können.

    vielen Dank vorab

  • Guten Tag zusammen,

    hat jemand aus dem geneigten Forum schon ein ZE2021-190 (Längerfristige Beatmungsentwöhnung) verhandelt und vereinbart?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch