Minimal Rest Disease

  • Die Kodierung der Resttumorlast MRD, ob Identifikation oder Quantifizierung ergibt die Zusatzentgelte ZE2020-115 bzw. ZE2020-116. Nach meinem Wissen bzw. Recherche geht es hier um die Detektion einer Anzahl (Zahlwort) von Zellen, die aufgrund des spezifischen Immunphänotyps zu Leukämiezellen gehören. Ich würde die Detektion einer NPM1- oder FLT3-Mutation z.B. nicht zu dieser Untersuchung „MRD“ zählen, selbst wenn hier die PCR-Methodik angewandt wird. Oder wie sehen das hier andere Kodierer*innen? Wie weit sind die Kodes 1-991 zu verstehen? Kann jede Verlaufsdiagnostik einer Leukämie oder auch (wie in meiner Klinik so gesehen) selbst beim Myelom als MRD-Diagnostik betrachtet werden solange, wie gefordert, mindestens 2 PCR-Reaktionen durchgeführt werden?

    Ursprünglich war die MRD-Diagnostik meines Wissens ja eine spezifische Diagnostik bei der ALL, wird aber scheinbar inzwischen bei vielen Diagnostikarten so genannt. Es gibt ja auch Untersuchungen, bei denen der Therapieerfolg bei der AML mit Vorliegen einer FLT3-Mutation an dem Vorfinden von Zellen mit dieser Mutation gemessen wird. Aber es werden keine Zellen gezählt (!). Für die Jahre 2008 und 2009 steht für 1-991.0 auch als Inclusivum: "Patienten mit ALL". Aber eben nur als "Inclusivum" und nicht ausschließlich. Dieses Inclusivum verschwindet auch ab 2010.

    Bin sehr an Meinungen/Wissen interessiert

    Gruß

  • Admin 17. November 2020 um 15:06

    Hat den Titel des Themas von „Minimal Rest Desease“ zu „Minimal Rest Disease“ geändert.
  • Hallo,

    der Schlüssel zur Auflösung ist im OPS 1991

    Molekulargenetische Identifikation und Herstellung von patientenspezifischen Markern für die Bestimmung der Resttumorlast (Minimal Residual Diseases (MRD))

    MRD Bestimmungen mit patientenunspezifischen Markern wie NPM1 via standardisierte Gensonde (FISH-Analytik) oder NRAS- oder KRAS-Bestimmungen mit gleicher Methodik sind nicht patientenspezifisch. Sondern krankheitsspezifisch, wenn man in dieser Kategorie weiter denken will.

    Mit patientenspezifischer MRD sind Verfahren gemeint, mittels derer patientenspezifisch (z. B. Bestimmung T-Zell-Rezeptor-Rearrangements des bestimmten Patienten) MRD-Kontrollen laufen. Die Erstuntersuchung ist aufgrund der Bestimmung der patientenspezifischen Marker teuer (19910), die Nachfolgeuntersuchungen billiger (19911), weil das zu Suchende bekannt ist (bei der Erstbestimmung nicht).

    Wenn NPM1 oder KRAS- oder NRAS-Bestimmungen patientenspezifisch durchgeführt werden (Sequenzierung mit nachfolgendem Primer- oder Sondenbau) ist das unter 1991 zu fassen. Die Verwendung typischerweise von Herstellern erhältlicher "krankheitsspezifischer" Primer- oder Sonden nicht.

    Vorgenanntes gilt für FLT3, Myelommarker und ... kurzum für alle Marker, welche zur MRD geeignet sind.

    Die Anzahl der PCRs (min. 2) bei 19911 dient wohl zu Aussonderung vermeintlich billigerer Verfahren mit nur lediglich 1 PCR. Wie das alles zu ZE <50,00 EUR passt (vgl. SARS-CoV2 PCR 52,50 € Erstattung) weiß außer Herrn Heimig wohl niemand. Erfüllen muss man das in Anbetracht der Formulierung dennoch.

    Sie vermuten richtig: entstanden ist das Verfahren bei der ALL, wo der maligne Klon über Bestimmung des patientenspezifischen T-Zellrezeptorearrangements (TCR-R) bei der Erstuntersuchung identifiziert und dann nachverfolgt wurde. Der Sinn ist einfach (Fortschritt ist das, außer für das BSG): Erkennung Leukämie im Mikroskop 1 böse Zelle auf 1000 bei fähigem Untersucher, MRD-Durchflusszytometrie 1:10000 bis 1:100000, MRD-Molekulargenetik 1:100000 bis 1:1000000). Summe: Man sieht mehr und früher als vorher.

    Gruß

    Christaras

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    Dr. med. A. Christaras
    FA Kinder- & Jugendmedizin