Palliativ Behandlung unter 8-980

  • Hallo liebe Gemeinde ,

    bin seit langer Zeit "stiller Mitleser", aber nun ist es mal soweit...…………...ich brauch Hilfe.

    Summery :

    Patient liegt für 6 Tage auf der intensive wird auch Beatmet usw (IMKB). Am letzten Tag wird mit der Familie beschlossen das der Pat. von uns gehen soll und der Patient wird am letzten Tag um 19.00 extubiert und verstirbt 5 Std. später.

    Problematik:

    Der MDK will den Letzten Tag der IMKB nicht anerkennen mit der Begründung eine Behandlung eines lebenswichtigen Organsystem als Voraussetzung zur Abrechnung der 8-980.* ist ab diesem Zeitpunkt (19.00 Uhr) nicht mehr gegeben.

    Ehrlich gesagt ich war sprachlos...……...sofort ran gesetzt um den Einspruch zu schreiben, aber irgendwie kann ich nichts griffiges finden um den Einwand zu entkräften.

    Habt ihr eventuelle 1-2 Ideen für mich.

    Gruß

    Royal TS

  • RoyalTS 25. November 2020 um 14:41

    Hat den Titel des Themas von „Palliativ Behandlung unter 8-981“ zu „Palliativ Behandlung unter 8-980“ geändert.
  • Guten Abend!

    Sie haben den Patienten aber am vorletzten und nicht am letzten Tag extubiert. Bis 19:00 wurde er am vorletzten Tag beatmet.

    Verstorben ist er am letzten Tag um 01:00. Für diese Stunde würde ich auch keine IMKB abrechnen.

    Erkennt der MDK auch den vorletzten Tag nicht an? Bei einem beatmeten Patienten (gemäß DKR 24h abrechenbar)?

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Hallo Royal TS,

    mal unabhängig vom Berechnungsschema der Beatmungsstunden:

    so sehr, wie das aus menschlich/ethisch/moralischer Sicht auch die Assoziation geben mag "... das kann doch nicht wahr sein" ...

    Die Kodier-Voraussetzung, dass der Patient als "intensivmedizinisch versorgt" gelten muss, ist formal gegeben. Und unabhängig von der Situation eines weiterhin auf der Intensivstation verbleibenden und noch beatmeten Patienten ist die Bedingung [...] mit dem Ziel behandelt, überwacht und gepflegt werden, diese Funktionen zu erhalten, wiederherzustellen oder zu ersetzen [...] nicht mehr vollumfänglich erfüllt.

    Wir hatten diese Konstellation (am Ende Zurückfahren der Therapie auf "palliativ") auch schon wiederholt und gleiche MDK Ergebnisse w. o. . Unseres Erachtens hat uns aber der o. g. Passus aus der Definition "intensivmedizinisch versorgt" ausgebremst und wir haben kein Nachverfahren, geschweige denn SG-Verfahren angestrengt.

    VG

    geoff

  • Hallo geoff,

    Wir hatten diese Konstellation (am Ende Zurückfahren der Therapie auf "palliativ") auch schon wiederholt und gleiche MDK Ergebnisse w. o. . Unseres Erachtens hat uns aber der o. g. Passus aus der Definition "intensivmedizinisch versorgt" ausgebremst und wir haben kein Nachverfahren, geschweige denn SG-Verfahren angestrengt.

    Lese ich das jetzt richtig das der MDK im Prinzip recht hat??

    ich möchte hier nicht ins Detail gehen aber bei uns würde das erhebliche Einbußen bedeuten was die Abrechnung betrifft.

    Unsere intensiv MDA´s sagen es wäre alles richtig ……..Mhhhh

    bei dimdi steht unter 8-980

    Exkl.: Intensivüberwachung ohne akute Behandlung lebenswichtiger Organsysteme oder kurzfristige (< 24 Stunden) Intensivbehandlung

    könnte man nicht versuchen den Begriff (<24 Stunden) als "Angriffs-Argument" zu nehmen und darauf zu verweisen das der Patient >24 std überwacht wurde (also 6 Tage bzw. 5 Tage, 19 std. ) und somit der MDK im Unrecht ist? Also das wäre jetzt so meine Idee.

  • @all

    Bitte nicht so an den Zeiten festbeißen ist alles sehr offen gehalten von mir.

    Fakt ist Patient wird ab 19 Uhr extubiert und verstirbt am "gleichen" Tag / der Mdk will den "19 Uhr Tag " nicht anerkennen mit den o.g Begründung.

  • Hallo medman2,


    der von Ihnen zitierte Passus bezieht sich doch ( nur) auf die Aufwandspunkte, oder?

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Herr Breitmeier,

    vielleicht sehe ich das auch falsch, aber die intensivmedizinische Komplexbehandlung wird doch ausschließlich über die Aufwandspunkte abgebildet.

    Viele Grüße

    M2

  • Hallo Medman2,


    ich glaube, in dem Beispiel werden Beatmungsstunden strittig gestellt, weil die intensivmedizinische Behandlungsnotwendigkeit fehle.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier