Vorgaben der KBV zur Coronavirus-Testverordnung

  • Guten Tag an das Forum,

    ich habe eine Frage zur Formulierung in den Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesverordnung für die Leistungserbringer zur Coronavirus-Testverordnung vom 14.10.2020 mit Stand 12.11.2020 (Version 2). Unter Punkt 1.2.1. wird ausgeführt: " Für die Beauftragung der Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis gemäß §9 TestV oder mittels Antigentest gemäß §10 TestV ist der gemäß §7 Absatz7 TestV festgelegte Vordruck Muster OEGD ... zu verwenden."

    Lese ich da richtig raus, dass für jeden Test, der nicht im vorstationären mit anschließend vollstationären, teilstationären oder vollstationären Setting erbracht wird und abgerechnet werden soll, dieser OEGD-Vordruck verwendet und zur späteren Abrechnungsüberprüfung abgelegt werden soll? Ich muss anmerken, dass wir eine vom Gesundheitsamt beauftragte Einrichtung werden wollen und das daher dann ein Thema werden wird ...

    Vielen Dank im Voraus

    MfG stei-di

  • Hallo stei-di,

    ich befürchte, das sehen Sie richtig ....

    Bei uns ist die komplette Abwicklung auf das OEGD-Formular ausgerichtet. Dies auch in der Kommunikaiton mit dem beauftragten Labor, welches bei uns u. a. selbst die OEGD-Scheine/Fälle mit der KV abrechnet.

    Wir sind allerdings kein "beauftragter Dritter" i. S. Testzentrum n. §6 Satz1 Abs1, sondern eine von der Gesundheitsbehörde "festgestellte" Institution für Testungen nach dem unternehmensbezogenen Testkonzept.

    Sämtliche PCR-Tests, die gem. Testkonzept und Nationaler Teststrategie durchgeführt werden, werden über OEGD abgewickelt. Selbst die PoC-Antigentests zunächst auch noch, demnächst über ein eigenes Formular ...

    VG

    geoff

  • Hallo,

    seit wenigen Tagen weist eine KK regelmäßig die Rechnung stationärer Fälle mit der Begründung ab , dass nur der Schnelltest bei Aufnahme abzurechnen wäre. Alle anderen Tests müssten medizinisch begründet werden. Präventive Reihentests wären über die KV abzurechnen.

    Ich finde leider keine Quelle dazu.

    Wie ist die Vorgehensweise in anderen Häusern?

    Vielen Dank schon mal

    VG

  • Hallo, wir bekommen auch regelmäßig Ablehnungen über Covid Testungen.

    Wir haben einen Text verfasst mit unserem Hygieniker, diesen versenden wir.

    Ich wäre auch bereit zu Klagen, denn um das Pandemie geschehen eindämmen zu wollen, muss in der Klinik regelmäßig getestet werden damit keine Lokalen Ausbrüche auf den Stationen erfolgen.

    Gruß die Hütti