• Der Begriff " Standort" hat Einzug in den OPS gefunden und findet sich nun bei einigen Kodes in den Strukturmerkmalen (z. B. 8-98f, 8-981). Leider fehlt aber im OPS eine Definition für diesen Begriff, so dass mir nicht klar ist, was genau damit gemeint sein soll. Wenn damit Standorte im Sinne der "Vereinbarung über die Definition von Standorten ... gem. § 2a Abs. 1 KHG" gemeint sein sollen, hätte man das doch sicher irgendwo an einer Stelle erwähnt :/

    Gibt es dazu weitere Erkenntnisse?

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Blaschke,

    die Datensatzbeschreibung des § 21-Datensatzes bestimmt eindeutig:

    Es ist die im jeweiligen Datenjahr gültige Standortnummer des Standorts nach § 293 Absatz 6 SGB V zu verwenden.

    Und dieses Standortverzeichnis nach §293 Absatz 6 SGB V ist genau jenes, das auf § 2a Abs. 1 KHG gründet.

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Ja, die Standort-Thematik kenne ich. Das Format des §21-Datensatzes hat aber grundsätzlich nichts mit dem OPS zu tun. Und leider fehlt im OPS die Definition des Begriffs. Wollte man ihn analog zur Vereinbarung definieren, hätte man das ja sagen können (oder müssen...).

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo,

    der Begriff des (Krankenhaus-)Standorts ist in § 2a Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in Verbindung mit § 293 Absatz 6 SGB V definiert. Hierauf nimmt auch § 301 Abs. 1 Nr. 2 Bezug, nach dem der Standort (und in Nr. 6 die Operationen und Prozeduren, offensichtlich standortbezogen) im Datensatz zu übermitteln sind. Ich finde dies eine hinreichende Definition, auch für den OPS.

    Sicherlich wäre es gut, wenn der OPS in seinen Hinweisen sich auf diese Definition beziehen würde, halte es aber für keine gute Idee, zu versuchen, die Standortfrage mangels eines solchen Hinweises umgehen zu wollen.

    Schöne Grüße,