Urologische Frage: Superinfiziertes Hämatom vs. Entzündliche Erkrankungen des Skrotums

  • Guten Tag,

    folgende Fallkonstellation:

    Stationäre Aufnahme eines Patienten nach ambulanter Hydrozelenresektion (ex domo) mit postoperativem Skrotalhämatom mit beginnender Superinfektion.

    Zunächst intravenöse, konservative Behandlung, Hämatomeröffnung und Lascheneinlage . Im Verlauf dann Entscheidung zur operativen Hämatomausräumung und Orchidopexie. Zudem Hydrozelenwandresektion. Histologisch Hydrozele mit Zeichen einer chronischen vernarbenden und fibrinös-hämorrhagischen Entzündung.

    Wir hatten uns als Hauptdiagnose für den ICD T81.0 entschieden, was in die 802C führt . Der MD fordert als HD den ICD N49.2

    In Kenntnis der DKR D015 ist hier sicherlich zu diskutieren, ob aus dem Organkapitel eine spezifischere Kodierung notwendig ist, als der T81.0.

    Hat jemand einen Hinweis, ob hier unsere Kodierung durchsetzbar erscheint oder gibt es alternative Vorschläge?

    Viele Grüße und Dank

    Stephan Wegmann


  • Hallo Münsterländer,


    ihre Frageüberschrift ( Urologische Frage: Superinfiziertes Hämatom vs. Entzündliche Erkrankungen) gibt doch eigentlich schon die Richtung vor, oder?

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Herr Wegmann,

    ich halte den Kode des MDK als HD für nicht geeignet. Allenfalls auch, aber nicht nur handelte es sich um die Entzündung des Skrotums, denn das "Skrotum" bezeichnet nur den Hodensack.

    Hier betroffen war aber im Wesentlichen der Samenstrang und der Inhalt des Skrotums. Der klinische Begriff "Akutes Skrotum" betrifft regelhaft Veränderungen des Hodens und der Hodenanhangsgebilde bzw. des Samenstranges und nicht des Skrotums.

    Von daher ist m.E. der von Ihnen gewählte Kode T81.0 als HD passend, weil er das Problem in seiner Diffusität als postoperative Komplikation adäquat beschreibt. Zusätzlich kann m.E. die T81.4 für die Infektion kodiert werden, wobei ich bei konkurrierenden HD der T81.0 den Vorzug geben würde.

    Viele Grüße

    M2

  • Hallo zusammen,


    gemäss DKR D015 und diversen LSG Urteilen sind die T- Kodes ganz klar nachrangig gegenüber den Organkodes. Es spricht ja auch nichts dagegen ggf. 2 konkurrierende Hauptdiagnosen zu diskutieren, wenn ein Kode das Geschehen nicht adäquat abbildet.
    Falls T81.0 am Spezifischsten wäre, hätten Sie das Thema anders betitelt, oder?

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier