neue Zuschläge elektronsiche Patientenakte

  • Hallo zusammen,

    ab 2021 gibt es ja 2 neue Zuschläge:

    -"Zuschlag für die Speicherung von Daten auf der elektronischen Patientenakte"

    - "Zuschlag für die Unterstützung der Versicherten bei der erstmaligen Befüllung der elektronischen Patientenakte gemäß § 5 Abs. 3g KHEntgG ", nur in 2021

    Kann ich zumindest den ersten Zuschlag bei jedem Patienten abrechnen, oder muss man hierzu bestimmte Voraussetzungen erfüllen?

    LG

                      

  • Hallo,

    aus dem aktuellen §301-Nachtrag

    "Gemäß § 5 Abs. 3g Satz 1 und 2 KHEntgG haben Versicherte Anspruch auf die Befüllung ihrer

    elektronischen Patientenakte. Dieser Anspruch richtet sich auch gegen Ärzte, die in

    vertragsärztlich tätigen Einrichtungen oder in zugelassenen Krankenhäusern tätig sind. Zur

    Finanzierung der damit verbundenen Leistungen wird gemäß § 5 Abs. 3g Satz und 2 KHEntgG ein

    Zuschlagsvolumen gebildet, welches durch die voraussichtliche Zahl aller voll- und teilstationären

    Fälle eines Krankenhauses geteilt wird und durch einen so ermittelten einheitlichen Zuschlag auf

    jeden voll- und teilstationären Fall erhoben wird. Diesen Zuschlag regeln die entsprechenden

    Nachträge."

    Sie benötigen m.E. das Zuschlagsvolumen und die voraussichtliche Anzahl an voll- und teilstationären Fällen um die Zuschlagshöhe je Fall bestimmen zu können.

    Wobei letzteres wohl nicht das Problem sein wird, oder doch in der aktuellen COVID-Situation....

    Das Zuschlagsvolumen ist auch unklar

    Im Entwurf wurden noch die 10 EUR für die Erstbefüllung und 5 EUR für jede weitere Befüllung ausgewiesen

    Problem wird wohl u.a. die sektorübergreifende Definition der Erstbefüllung gewesen sein.
    47100035 Erstbefüllung ePA - DRG

    47100036 Zuschlag Befüllung ePA - DRG

    Daher jetzt "nur" noch ein Zuschlag für alles

    47100035 Zuschlag für Speicherung von Daten und Erstbefüllung auf der elektronischen Patientenakte gemäß § 5 Abs. 3g Satz 1 und 2 KHEntgG (krankenhausindividuell)

    Ich denke, Sie werden da die Entgeltverhandlung abwarten müssen, bevor abgerechnet werden kann.

    S. Lindenau