aktueller §301-Nachtrag: Nachtrag 11 – Mitteilung der durchgeführten Prüfung der Dienste der TI (VSDM)

  • Hallo,

    ich hab mich nochmal bei unserem Konnektorhersteller (RISE) und bei unserem KIS-Hersteller (Dedalus) rückversichert.

    Die mobilen KTs gehen an die TI vorbei, dabei wird kein Prüfnachweis generiert

    VSDM Abgleich ist nicht möglich ohne Anbindung an dem Konnektor. Ich finde keine Angaben dazu in der Spezifikation, ob ein VSDM Abgleich nachträglich möglich ist.

    Um Zugriff auf die geschützten Daten (geschützte VSD) einer eGK zu erlangen, muss diese mittels eines HBAs oder einer SMC-B (im Folgenden als „berechtigte Karten“ bezeichnet) freigeschaltet werden. Für den Zugriff auf die Daten einer KVK bzw. auf die ungeschützten VSD der eGK ist keine Freischaltung erforderlich. Während der Datenerfassung wird der Erfassungszeitpunkt protokolliert. Ein zwischengespeicherter Datensatz besteht aus den gelesenen VSD, dem zugehörigen Erfassungszeitpunkt sowie der Zulassungsnummer des Mobilen Kartenterminals. Auf Benutzerwunsch können VSD einer gesteckten Karte sowie zwischengespeicherte VSD am Mini-PS zur Anzeige gebracht werden. Schreibender Zugriff auf gesteckte Karten ist nur zum Zwecke der Protokollierung auf den Logging-Container der eGK zulässig. Weitere schreibende Zugriffe sind nicht erlaubt. Da die zwischengespeicherten Daten einen hohen Schutzbedarf besitzen und zu Abrechnungszwecken genutzt werden, müssen sie vor Zugriff durch Unbefugte, Manipulation und Missbrauch geschützt werden.


    Um die zwischengespeicherten Daten für die Abrechnung mit den Krankenkassen zu nutzen, kann der Arzt sie auf sein Primärsystem (Praxisverwaltungssystem (PVS) bzw. Krankenhausinformationssystem (KIS)) übertragen (im Folgenden wird für beide nur noch der Begriff Primärsystem verwendet). Die Übertragung erfolgt über die so genannte Host-Schnittstelle, welche das CT-API-Protokoll [CT-API] zur Übertragung nutzt. Zwischengespeicherte Daten können auch ohne vorherige Übertragung an das Primärsystem gelöscht werden. Optional können die zwischengespeicherten VSD auch über einen integrierten oder extern angeschlossenen Drucker ausgedruckt werden.


    3.2 Integration in die Telematikinfrastruktur

    Es ist keine Online-Anbindung bzw. keine Anbindung an einen stationären Konnektor vorgesehen.

  • Guten Morgen Herr Lindenau,

    ich bin im technischen "Hintergrundbetrieb" eher ein Analphabet, mir reichte es bisher, wenn es funktioniert. Wenn ich Ihre Ausführungen lese, gehe ich davon aus, dass zum Einlesezeitpunkt ein Marker gesetzt wird, der dann bestimmt, ob ein Abschlag generiert wird oder nicht. Damit wäre ja eine zweite Fallanlage von einem nicht mit der TI-Geschichte verbundenem Gerät nicht möglich, oder?

    MfG stei-di

  • die mobilen Geräte sind nicht in der Lage einen VSDM-Prüfnachweis zu erstellen

    Sie ermöglichen nur die Versichertenstammdaten der eGK auszulesen

    Z.B. um den Adrema einer Verordnung zu füllen

    Allerdings kommt ihr o.g. Rundschreiben uns entgegen

    Es reicht aus, wenn das KH mit VSDM ausgestattet ist. Dann ist es nicht im Einzelfall erforderlich den Prüfnachweis nachzuweisen
    Sehr hilfreich ist hier der Bundesmantelvertrag nebst Anlage 4a eGK
    S. Lindenau