Ambulante Notfallabrechnung Psychiatrie

  • Guten Tag,

    ich würde gerne das o.g. Thema ansprechen und herausfinden wie in anderen Kliniken Patienten abgerechnet werden, die sich notfallmäßig im Hause vorstellen? Welche Möglichkeiten und Voraussetzungen gibt es? Über einen Austausch wäre ich sehr verbunden. Eine Recherche im www hat nichts schlüssiges erbracht.

    Gibt es für solche Fälle Gesetzliche Grundlagen, wie diese abgerechnet werden müssen? Oder bleibt es den Institutionen selbst überlassen?

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo,

    erst einmal ist es relevant, in welchem Bundesland Sie abrechnen. Im Land Bremen werden die Notfälle mit einer Pauschale über die KV abgerechnet. Unser Krankenhaus hat eine eigene Vereinbarung mit den Kostenträgern auf Basis der §§118, 120 SGB V geschlossen und rechnet eine Pauschale direkt mit den Kostenträgern ab. In Niedersachsen wird über die KV abgerechnet, die Fälle werden ausgeziffert.

    Informationen zur Abrechnung kann Ihnen Ihre zuständige KV geben.

    MFG