Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur - QSFFx-RL

  • Guten Tag,

    die Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL) ist (Stand heute) noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Andererseits wurde auch keine (Corona-bedingte) Verschiebung kommuniziert. Hat irgendjemand nähere Infos hierzu? Der 01.01.2021 ist ja nicht mehr ganz so weit weg.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Tag,

    die QSFFx-RL ist ja nun in Kraft. Jetzt habe ich noch eine Frage.

    In der RL ist ein Auslösekriterium der ICD-Kode S72.2 (Subtrochantäre Fraktur).

    Im QS-Filter für die Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung (17/1) ist dieser ICD-Kode jedoch als Ausschlusskriterium in der Tabelle SH_ICD_EX enthalten.

    Hat dafür jemand eine (logische) Erklärung, die ich einem Unfallchirurgen übermitteln könnte?

    Das IQTIG führt aus: Ein Bruch (Fraktur) im oberen, dem Hüftgelenk zugewandten Teil des Oberschenkelknochens (Femur) wird als hüftgelenknahe Femurfraktur bezeichnet.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen in die Runde, ich habe eine Frage zum zeitlichen Rahmen.

    Fallbeispiel: Patient stürzt im Rahmen eines Krampfanfalles, wird erst neurologisch aufgenommen. Am zweiten oder dritten Tag erst, Beschwerden dann Röntgen und Diagnosestellung der hüftgelenknahen Femurfraktur. Ab wann "tickt die Uhr " ab Röntgen ? Oder ab Aufnahme ? Ist dies irgendwo schriftlich fixiert.? Hab auf die schnelle nix gefunden.

    Liebe Grüße und Danke !!

    Gruß die Hütti

  • Hallo,

    wenn es um Frage HD geht, gibts im Forum schon posts und es gibt mindst. 1 Urteil dazu: wenn Erkrangung zum Aufnahmezeitpunkt bestand, auch wenn sie noch nicht gleich gesehen wurde(besser sind aber wenigstens kleine Hinweise darauf) aber später diagnostiziert und abrechnungsrelevant wird hinichtlich Ressourcen, kann diese auch HD werden (KDR hinsichtlich 2 oder mehr HD), da zählt dann der jeweilige Ressourcenverbrauch.


    MfG

    rokka

  • Hallo Rokka, dann hab ich mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt. Entschuldigung.

    Die Femurfrakturen müssen innerhalb von 24 Stunden ja operiert werden laut GBA. ab wann zählen die 24 Stunden, in solchen Konstellationen.

    Ich dachte unter diesem Treat wäre ich hier richtig.

    Gruß die Hütti

  • Guten Morgen liebes Forum,

    habe zu der Frage von Hütti leider auch keine Antwort, da die Richtlinie an mehreren Stellen mehr Fragen als Antworten bringt.

    Aktuell stellt sich mir die Frage zu den in "§4 Spezifische Mindestanforderungen" unter Punkt 6 benannten Anforderungen an die Physiotherapie.

    Patient wird operativ in Haus A versorgt und nach ca. 6 Tagen in Haus B zur Geriatrischen Frühreha (8-550) verlegt.

    Muss in Haus B weiterhin eine tägliche (vor allem an Sonn- und an Feiertagen) Physiotherapie zur frühzeitigen Mobilisation und Atemgymnastik durchgeführt werden oder "beendet" die Verlegung die Richtlinie????

    Bin da aktuell etwas ratlos.

    Viele Grüße und einen schönen Tag

    Xerete

  • Guten Tag zusammen,

    hatte schon mal jemand eine MD-Prüfung zu der Richtlinie?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Moin Herr Horndasch,

    sollte es eigentlich noch nicht gegeben haben. Der Nachweis (Checkliste) ist ja erstmalig zwischen gestern und dem 31.12.2023 an die Kassen zu übermitteln. Danach können diese erst den MD beauftragen. In 2024 muss jedes KH (das sich erklärt hat) mit einer Prüfung rechnen, §20 Abs. 2 Buchstabe a MD-Qualitäts-Kontroll-RiLi..
    Eine Kontrolle vor 2024 könnte höchstens aufgrund von Anhaltspunkten durch die Kassen in Auftrag gegeben worden sein. M.E. grade zu diesem Zeitpunkt eher unwahrscheinlich, aber auch nicht ausgeschlossen.
    Viele Grüße, Jan Helling

    PS: Eine weitere Frage: Wer kann schon den Nachweis technisch übermitteln?

  • Guten Morgen,

    sind Ihnen hierzu schon Schreiben von Kassen mit Verjährungsverzicht bekannt?
    Aktuell scheinen da einige wenige BKKs wohl "Fahrt aufzunehmen" für alte Fälle.

    VG
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental