Neuer OPS 1-717

  • Liebe Mitstreiter,

    bei mir stellen sich Fragen zum OPS 1-717 und ich wollte mal schauen, ob jemand dazu schön nähere Informationen hat.

    Der Kode ist anzugeben, sofern der Patient nicht auf einer spezialisierten Beatmungsentwöhnungs-Einheit weiterbehandelt wird. Mir stellt sich nun bei externen Verlegungen die Frage, wie diese Einheit definiert ist. Es gibt zertifizierten Weaning-Einheiten (z. B. nach DGP), da dürfte es klar sein. Aber was ist mit den anderen Anbietern, die nicht speziell als Weaning-Zentrum zertifiziert sind, aber trotzdem auf spezialisierten Einheiten Weaning anbieten und durchführen. Zählen diese auch? Welche Rolle spielt in diesem Kontext der §301-Abteilungsschlüssel 3578 Weaningeinheit? Eigentlich müssen die Kostenträger ja ein Verzeichnis der Einheiten führen und abgleichen, wohin der Patient verlegt wurde, um die Abschläge kontrollieren und ggf. einbehalten zu können, wie es im § 9 Abs. 1a Nr. 8 KHEntgG vorgesehen ist.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Burkhard,

    vielen Dank, die kenne ich, die betrachtet eine Reihe von Fragen, hilft mit aber bei meiner speziellen Fragestellung nicht weiter, das Thema wird dort nicht behandelt.

    Viele Grüße,

    Volker

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    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo zusammen,

    da wird nur eine Klarstellung der Obrigkeit (wer immer das auch sein mag) helfen. Ob eine Zertifizierung ausreicht oder ob eine planerische Entscheidung im KH-Plan vorliegen muss oder ob was anderes gilt oder ob......

    Oder:

    Da das ZE für das Weaning ein unbewertetes ZE ist werden sich die betreffenden Häuser dann mit den Kostenträgern auseinandersetzen müssen. Evtl. ist eine Weaning-Einheit dann dadurch gekennzeichnet, dass sie das ZE für das Weaning abrechnen darf.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Ulfs Formulierung im Antragsverfahren "... sofern die Verlegung nicht zum Zweck eines prolongierten Weaning erfolgt." war doch gut und eindeutig. Warum lässt man es denn nicht dabei, sondern sorgt mit einer unpräzisen Formulierung für Zwietracht? Das wäre vielleicht auch anders gegangen.

    Schönes Wochenende!

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    Dr. med. Volker Blaschke

    Einmal editiert, zuletzt von Blaschke (8. Januar 2021 um 09:01)