Hallo liebe Forumsmitglieder,
bei uns herrscht große Unsicherheit hinsichtlich folgender OPS:
1. Muß der OPS 1-717 nur einmalig vor Entlassung/Verlegung des Patienten angegeben werden? In welcher Form die ärztliche Beurteilung erfolgt ist ja, so scheint es, völlig unklar??!!
2. Muß der OPS 8-718.x zwingend bei allen über 95h beatmeten Patienten angegeben werden oder ist das fakultativ. Es geht darum, dass dann ja bei allen beatmeten Patienten auch die Dokumentation des Weaning vollständig erfüllt sein müsste, was ja ein nicht unerheblicher Aufwand ist.
3. Wie ist "spezialisierte Beatmungsentwöhnungseinheit" definiert?
4. Wie ist "spezialisierte intensivmedizinische Beatmungsentwöhnungseinheit" definiert? Reicht es aus, die Vorgaben im OPS zu erfüllen und dass der Patient intensivmedizinisch versorgt ist oder gibt es weitere Vorraussetzungen (spezieller Personalschlüssel etc.)
Ich hoffe, ich finde hier Erleuchtung (zumindest in fachlicher Hinsicht....) Vielen Dank schon mal für die Ratschläge und Hinweise!
Liebe Grüße,
Pathfinder