Maximal prüfbare Schlussrechnung überschritten oder nicht?

  • Hallo,

    Pro Quartal darf eine Krankenkasse nur x Fälle durch den MDK prüfen lassen. Dies berechnet sich aus der Anzahl der eingegangenen Schlussrechnungen im korrespondierenden Quartal. So weit so gut. Der MDK überwacht dies wohl.

    Aber was/ wann gilt als Prüfung / Prüfanzeige?

    Wir haben einen Fall, in dem im 3.Quartal eine Prüfanzeige erfolgte und entsprechende Unterlagen an den MDK versendet wurden. In der Woche nach der Versendung der Unterlagen erfolgte die Stornierung im Auftrage der KK.

    Für denselben Fall ist im 4.Quartal erneute eine Prüfanzeige erfolgt. Wenn ich jetzt alle Prüfanzeigen im 4. Quartal der betreffenden KK addiere, werden die maximal prüfbaren Schlussrechnungen um 1 Fall überschritten.

    Zählt die stornierte und dann erneute Übersendung der Prüfanzeige nun zum 3. oder / und 4. Quartal?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,

    Obacht mit 1 Fall Überschreitung. Da ist die Gefahr eines Auswertungsfehlers hoch. Wenn es eine "kleine" Kasse ist, würde ich die ZÄhlung von Hand kontrollieren.

    Die Prüfung, die im 3. Quartal nach Übersendung der Unterlagen storniert wurde, zählt für das dritte Quartal. Wenn die KK den Fall im folgenden Quartal dann noch einmal (inhaltlich hier doch) prüft, zählt der Fall auch für das 4. Quartal.

    Das ist übrigens auch so, wenn Sie eine Rechnung im Quartal x stellen und von sich aus im Quartal x+1 eine Rechnungsänderung durchführen. Dann zählt die Rechnung zweimal und erhöht die Anzahl prüfbarer Rechnungen.

    Viele Grüße

    M2

  • Hallo,

    Danke für die Einschätzung.

    Es war keine kleine KK, wir haben per „Hand“ ausgezählt.

    Werde den MDK kontaktieren und sehen was passiert.

    Der Hinweis bezüglich der Rechnungen ist wichtig.
    Modell „gleich lange Schwerter“, aber wenn ich es mir richtig überlege, die Schwerter variieren manchmal in ihrer Länge:/

    Gruß

    MiChu

    Gruß

    MiChu ;)
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  • Hallo zusammen,

    ich hänge mich hier einmal dran mit meiner Frage:

    Ich konnte bisher keine Antwort finden.

    Zählen die Schlussrechnungen bei Geburten auch zur Quote der prüfbaren Schlussrechnungen eines Kostenträgers?:/

    Die angefragten Fälle zählen ja nicht zur Prüfquote und kommen "on Top", da sie ja nicht unter die Regelung des §275 fallen.

    Herzlichen Dank für eine Antwort.

    Grüße

    Seine