PPP-RL: wechselnde Einstufungen

  • Hallo liebes Forum,

    laut PPP-RL werden die Mindestvorgaben ermittelt durch Multiplikation der Minutenwerte (aus den Stichtagseinstufungen) mit den Behandlungswochen.

    Was passiert bei einem Fall, der z.B. 2 Stichtage hat und dabei unterschiedlich eingestuft wird (z.B. A1 und A2) - und der nun nicht zufällig genau 4 Wochen lang ist?

    Gibt es irgendwo eine Vorgabe, auf welchen Zeitraum sich die Stichtagseinstufung bezieht (falls das überhaupt so ist)?

    Meine Logik versagt beim Zusammenbringen von "Stichtag, 14:00 Uhr" (Zeitpunkt) und "Multiplikation mit den Behandlungswochen".

    Vielen Dank für jede erhellende Antwort.

    Viele Grüße - NV

  • Hallo NV

    Sie müssen sich vom Einzelfall lösen. Die Bewertung findet rein rechnerisch statt. Der Fall zählt an dem einen Stichtag z. B. A1 und am anderen z.B. A2. Die Behandlungswochen ergeben sich ebenfalls nur rechnerisch aus der durchschnittlichen Anzahl der Patienten und haben nichts mehr mit dem Einzelfall zu tun. Ich habe da mal ein Schema gemacht, vielleicht hilft das weiter:

    Schöne Grüße,

  • Hallo Herr Schaffert,

    vielen Dank! "Sie müssen sich vom Einzelfall lösen" ist sicher eine der ewigen Wahrheiten im Bereich Krankenhausabrechnung! 8)

    Trotzdem stellt sich mir die Frage, wie stufe ich einen Fall ein, der in einer Woche OPS 9-62 erfüllt und in der nächsten nicht (z.B. keine 3 Therapieeinheiten). Dazwischen liegt ein Stichtag - P1 oder P2?

    Viele Grüße - NV

    Einmal editiert, zuletzt von NuxVomica (14. Januar 2021 um 08:45)

  • Hallo NV,

    ich interpretiere "Stichtag" nicht so, dass man hier die Zeit seit dem letzten Stichtag Revue passieren lässt und danach eine Einstufung erfolgt. Wie Sie ja festgestellt haben, ist dieser Weg schlichtweg nicht möglich.

    Stichtag ist Stichtag: streng genommen könne man sogar behaupten, dass die Situation exakt um 14 Uhr für eine Einstufung entscheidend ist (quasi ein "Foto" der Situation). Ein Patient, der um 13:59 Uhr aufgenommen wird muss ja schließlich auch eingestuft werden. Es ist aber wohl auch in Ordnung und praxisgerecht, wenn man z.B. den jeweiligen Tag als Grundlage für die Einstufung nimmt. Damit würde sich auch Ihre o.g. Frage lösen lassen.

    Schöne Grüße, Anyway

  • Hallo Anyway,

    ich stimme Ihnen völlig zu!

    Leider gibt die PPP-RL keinen Hinweis, wie ich am Stichtag feststellen kann, ob OPS 9-62 (3TE/Woche) erfüllt ist.

    Müsste dann exakt am Stichtag eine 3/7 TE erbracht werden? :rolleyes:

    Vielleicht mache ich mir ja zu viele Gedanken und man sollte die PPP-RL Einstufung völlig unabhängig von allem anderen sehen.

    Warum aber dann die Anforderung bezügl. OPS 9-62 / 9-63 in den Eingruppierungsempfehlungen bei P2 und P4?

    Viele Grüße -NV

  • Okay - für die Einstufung in der Psychosomatik ist es tatsächlich etwas unklar formuliert...

    Vielleicht mache ich mir ja zu viele Gedanken und man sollte die PPP-RL Einstufung völlig unabhängig von allem anderen sehen.

    Das trifft es vermutlich am Besten: es geht hier m.E. um eine Einschätzung, ob z.B. die P2 erfüllt wird (besser "voraussichtlich erfüllt werden wird") oder nicht. In der Regel wird es ja nicht so wahnsinnig viele Fälle geben, bei denen das völlig unklar bleibt. Unschärfen darf es geben - da gleicht sich bei den vielen Stichtagen im Jahr so manches wieder aus :).

    Ich halte es da mit Nam June Paik: WHEN TOO PERFECT LIEBER GOTT BÖSE!

    Schöne Grüße, Anyway

  • Hallo zusammen,

    ich gehe wie folgt vor:

    Die OPS-Generierung im PEPP-System erfolgt doch wochenbezogen, z.B. Psychosomatik, OPS 9-634 psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung.

    Wird ein Patient am 01.07. aufgenommen und der 02.07. ist der Stichtag, warte ich, bis alle Therapieeinheiten der ersten Behandlungswoche des Patienten erbracht und dokumentiert wurden. Der daraus resultierende OPS-Kode mit Datum vom 01.07. ist die Grundlage der Einstufung für den Stichtag, der in dieser Woche liegt, in meinem Beispiel also P1 oder P2.

    Gruß

    S. Stephan

  • Guten Tag,

    ich stimme hier S. Stephan zu. Bei uns hängt daher der Zeitpunkt der Einstufung für jede Station auch davon ab, ob A7er-Einstufungen erfolgen oder nicht:

    • Die Stichtagserhebung soll auf Stationen ohne A7-Einstufungen immer am auf den Stichtag folgenden Werktag rückblickend auf den Stichtag durchgeführt werden.
    • Auf Stationen mit A7-Einstufungen soll die Einstufung immer erst eine Woche später erfolgen. Dann steht erst abschließend für alle Patienten fest, ob der für die A7 erforderliche OPS-Kode 9-62 am Stichtag wirklich erfüllt ist. (P2 und P4 haben wir nicht.)

    Es kommt hier aus meiner Sicht auch nicht darauf an, ob es eine Planung für 3TE gab, siehe PPP-RL: "Die Mindestmerkmale des OPS-Codes 9-62 oder des OPS-Codes 9-63 müssen erfüllt sein." (A7, P2, P4). Es ist hier aus meiner Sicht für die Einstufung nicht ausreichend, dass die Voraussetzungen "voraussichtlich erfüllt werden".

    Allseits ein schönes Wochenende,

    Mathias Klee