Hallo liebes Forum,
laut PPP-RL werden die Mindestvorgaben ermittelt durch Multiplikation der Minutenwerte (aus den Stichtagseinstufungen) mit den Behandlungswochen.
Was passiert bei einem Fall, der z.B. 2 Stichtage hat und dabei unterschiedlich eingestuft wird (z.B. A1 und A2) - und der nun nicht zufällig genau 4 Wochen lang ist?
Gibt es irgendwo eine Vorgabe, auf welchen Zeitraum sich die Stichtagseinstufung bezieht (falls das überhaupt so ist)?
Meine Logik versagt beim Zusammenbringen von "Stichtag, 14:00 Uhr" (Zeitpunkt) und "Multiplikation mit den Behandlungswochen".
Vielen Dank für jede erhellende Antwort.
Viele Grüße - NV