Kurzberichtsanforderung nach Landesvertrag (§ 112 SGB V)

  • Hallo,

    eine gr. bundesweit geöffnete Krankenkasse hat kürzlich wieder damit angefangen in der heutigen Zeit (bei 12,5% MDK-Prüfquote statt vorher nur 5%) regelhaft Kurzberichtsanforderungen zu verschicken bei Fragen zu amb. Potenzial sowie auch sekundärer Fehlbelegung (UGVD, MVD + OGVD).

    Diese wurden durch uns bisher zurückgewiesen mit dem Verweis, dass nach Einführung der PrüfvV das nicht mehr zulässig sei in Fällen von Rechnungsprüfungen gem. § 12 der PrüvV. Wir haben auf § 3 der PrüfvV verwiesen, wonach nur noch zahlungsbegründende Unterlagen =Fragen zu amb. Potenzial gestellt werden dürfen vor Falldialog/MDK-Verfahren; sowie ausnahmsweise gem. 1.2.3 und 1.3.2 der Anlage 5 zur §301-Vereinbarung auch das Überschreiten der voraussichtlichen Verweildauer zu begründen ist auf Anfrage (ANFM-Datensatz). Alle übrigen Fragen sind unserer Auffassung nach ausschließlich Bestandteil eines Falldialoges oder direkt dem MDK-Verfahren.

    Unsere Frage wäre jetzt:
    - Wer erhält seit ein paar Wochen auch regelmäßig wieder Kurzberichtsanforderungen unter Bezugnahme auf den Landesvertrag nach § 112 SGB V sowie vor allem: wurden diese angenommen, ausgefüllt zurückgesandt und warum (Rechtsgrundlage)? Oder: wer hat diese auch abgewiesen und mit welcher Begründung?

  • Hallo,

    in den letzten Monaten war dahingehend bei uns (Berliner Klinik) Ruhe, aber in den letzten Jahren und auch noch zu Beginn 2020 war dies weiterhin eine Gepflogenheit eines großen Kostenträgers.

    Wir haben eine Zeitlang basierend auf einer Stellungnahme unserer hiesigen Krankenhausgesellschaft diese Beantwortung der Kurzberichte abgelehnt, ja auch eine begründende Stellungnahme mit entspr. Rechtsgrundlagen zur Anforderung von Kurzberichten nach § 112 Landesvertrag angefordert. Dies im Übrigen auch und gerade im Hinblick auf die aktuellen Datenschutzverordnungen.

    Man ahnt schon, was zurückkam: das, was jeder Jura-Student im Studium macht, wenn in deren einschlägigen Datenbanken nach Schlagwortsuche Gesetzestexte ausgeworfen werden. Dies wurde uns dann ohne Bezug auf unsere eigentliche Anfrage mit "veralteten" Quellen/Urteilen zugesandt.

    Solange es diesbezüglich keine "aktuelle" höchstinstanzliche Klärung gibt, steht man wahrscheinlich immer vor dem Dilemma, das altbekannte Totschlagargument der "Mitwirkungs- und Obliegenheitspflichten" erfüllen zu müssen.

    Wir sind diesen ewigen "Kampf" leid, haben zuletzt und werden in Zukunft die Kurzberichte quasi nichtssagend verfassen. Wenn der Kostenträger das so will, dann bekommt er eine Antwort, die ihm näher betrachtet trotzdem nichts nutzt in der endgültigen Beurteilung. Die Mitwirkungspflicht ist aber erstmal erfüllt.

    Es ist schlimm und uns sträubt sich da auch was bei einer solchen Vorgehensweise. Aber wenn GKV-SV und DKG eine PrüfvV verhandeln und beschließen, die das eigentlich abdeckt und regelt in Verbindung mit dem MDK-Reformgesetz, nicht ausgefüllte oder abgelehnte Kurzberichte dann aber möglicherweise zu Verrechnungen führen - dann eben so, wie oben beschrieben.

    VG

    geoff