Hallo,
eine gr. bundesweit geöffnete Krankenkasse hat kürzlich wieder damit angefangen in der heutigen Zeit (bei 12,5% MDK-Prüfquote statt vorher nur 5%) regelhaft Kurzberichtsanforderungen zu verschicken bei Fragen zu amb. Potenzial sowie auch sekundärer Fehlbelegung (UGVD, MVD + OGVD).
Diese wurden durch uns bisher zurückgewiesen mit dem Verweis, dass nach Einführung der PrüfvV das nicht mehr zulässig sei in Fällen von Rechnungsprüfungen gem. § 12 der PrüvV. Wir haben auf § 3 der PrüfvV verwiesen, wonach nur noch zahlungsbegründende Unterlagen =Fragen zu amb. Potenzial gestellt werden dürfen vor Falldialog/MDK-Verfahren; sowie ausnahmsweise gem. 1.2.3 und 1.3.2 der Anlage 5 zur §301-Vereinbarung auch das Überschreiten der voraussichtlichen Verweildauer zu begründen ist auf Anfrage (ANFM-Datensatz). Alle übrigen Fragen sind unserer Auffassung nach ausschließlich Bestandteil eines Falldialoges oder direkt dem MDK-Verfahren.
Unsere Frage wäre jetzt:
- Wer erhält seit ein paar Wochen auch regelmäßig wieder Kurzberichtsanforderungen unter Bezugnahme auf den Landesvertrag nach § 112 SGB V sowie vor allem: wurden diese angenommen, ausgefüllt zurückgesandt und warum (Rechtsgrundlage)? Oder: wer hat diese auch abgewiesen und mit welcher Begründung?