Covid-Pneumonie und die Eingruppierung E65A vs E79B

  • Liebes Forum,

    ich finde den Fehler in meinen Gedanken nicht.

    Bei einer HD J12.8 (Pneumonie durch sonstige Viren) und einer

    ND U07.1 ! ( COVID-19, Virus nachgewiesen) und einem
    OPS 8-98g.02 (Komplexbehandlung .... mit nicht multiresistenten isolationspflichtigen Erregern auf spezieller Isoliereinheit mindestens 10 bis höchstens 14 Behandlungstage)

    wird im DRG-System 2021 mit dem Grouper 2021 die DRG E65A ermittelt.

    Im Übergangsgrouper 2019/2021 jedoch nur die DRG E79B.

    Im Defintionshandbuch ist für die DRG E65A erforderlich:

    Pr Komplexbehandlung bei isolationspflichtigen Erregern (MRE ab 7 BT/NONMRE ab 10 BT) - (E65-V8)

    ND COVID-19, Virus nachgewiesen (E65-V5)

    Pr Bestimmte hochaufwendige Behandlung (E65-V9)

    Alle diese Bedingungen sind erfüllt. Und der Abfragepunkt liegt vor der E79B. Kann mir jemand das erklären?

    Danke

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    der Übergangsgrouper 2019/2021 groupt doch nur 2019-er Datensätze in das 2021-er DRG-System.

    Im Jahr 2019 gab es die U07.1! aber überhaupt nicht, sodass der Grouper den Kode auch nicht berücksichtigen kann. Eigentlich darf der Grouper den Kode gar nicht annehmen (im Webgrouper wird das auch so angezeigt),

    Sofern ansonsten keine Änderung eingetreten ist, muss der Übergangsgrouper das Ergebnis erzeugen als wenn in einem Datensatz 2021 die U07.1! weggelassen würde: E79B.

    Viele Grüße

    M2

  • Also gut,

    tauschen Sie 2019/2021 durch 2020/2021 aus, dann ist das Problem identisch.

    Und in 2020 gab es Covid (Medizinisch und als Kode)

    Das es den Kode in 2019 noch nicht gab, ist bekannt. Ich bin deshalb davon ausgegangen, dass der im Definitionshandbuch auch nicht drin ist und wollte das als Erklärung haben. Aber der Kode steht drin.

    Zudem ist U07.1 in der Tabelle (E65-V5) im Definitionshandbuch 2019/201 enthalten.

    Ich habe mir mal den Webgrouper der DRG-Resarch-Group angesehen. Der sieht auch für die Grouper 2019/2021 und 2020/2021 den U07.1 als gültig an. Er wird nur nicht verwendet. Und wo steht, dass für 2020 der Kode nicht verwendet werden darf?

    Das InEK schreibt dazu in seinen Hinweisen zur Leistungsplanung:

    Auch wenn die Eingruppierung von Fällen mit Covid vielfach primär aufgrund anderer Parameter (wie einer Intensivmedizinischen Komplexbehandlung, einer Beatmung oder von Isolierungsmaßnahmen) erfolgt, berücksichtigen auch die Grouper der aG-DRG-Version 2021 (2019/2021, 2020/2021 und 2021) die Diagnose U07.1! bereits in einheitlicher Weise als schweregradsteigernde Nebendiagnose im CCL-System. Somit werden trotz der mehrfachen unterjährigen ICD-10-GM-Veränderung die Leistungsplanung bzw. die Budgetverhandlung im Hinblick auf die Fälle mit einer Covid-Erkrankung zumindest nicht durch (ohne Grouper praktisch nicht analysierbare) unterschiedliche PCCL-abhängige Eingruppierungsergebnisse in den aG-DRG-Versionen 2019/2021, 2020/2021 und 2021 weiter erschwert.

    Die Auswirkungen der zusätzlichen direkten Gruppierungsrelevanz der Nebendiagnose U07.1! COVID-19, Virus nachgewiesen ab der G-DRG-Version 2021 in den Basis-DRG A11, E65, E69, E75, E79 und T63 können hingegen erforderlichenfalls mit einer Analyse der kodierten Daten des Jahres 2020 eingeschätzt werden.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    Einmal editiert, zuletzt von E_Horndasch (28. Januar 2021 um 08:51)

  • Hallo Herr Horndasch,

    die Antwort auf Ihre Frage weiß ich nicht, ich kann mich ihr nur mit Ihnen zusammen nähern.

    Die U-Kodes sind laut OPS Ersatzkodes , die als jederzeit verfügbare vorgehalten werden. Sie dienen einer provisorischen Zuordnung von Krankheiten durch die WHO. Das erklärt vermutlich, weshalb der Kode - technisch - nicht zurückgewiesen wird.

    Für das Jahr 2019 existiert ihr Problem nicht, da in 2019 der U07.1 kein Inhalt zugemessen war.

    Dazu passt allerdings nicht, dass U07.1 im Handbuch 2019/2021 als Möglichkeit in E65-V5 genannt wird.

    Der Webgrouper 2019/2021 bezeichnet den Kode als gültig, jedoch nicht belegt.

    Erst im Februar 2020 wurde der Inhalt dieses Kodes offizielll von der WHO vergeben.

    Auch im Übergangsgrouper 2020/2021 wird der Kode mit "gültig", jedoch "nicht belegt" ausgewiesen. In der Simulation wird dem Kode allerdings CCL zugemessen. sodass er über die allgemeine Fallschwere (PCCL) eine höherwertige DRG ansteuern kann. Er hat also, zumindest in dieser Weise, Auswirkungen.

    Eine "direkte Gruppierungsrelevanz" über die E65-V5 erfolgt aber nicht. Das steht zwar auch so in den von Ihnen zitierten Hinweisen zur Leistungsplanung, ist aber inkonsistent zu den Ausführungen im Definitionshandbuch.

    Liegt es vielleicht formallogisch daran, dasss die Komplexbehandlung in 2020 für die Coronabehandlung nicht kodierbar war? Ich verstehe das letztlich auch nicht.

    Viele Grüße

    M2

  • Hallo,

    ein weiteres Problem ergibt sich dann dadurch, dass die in 2020 durchgeführten Komplexbehandlungen bei COVID-Fällen nicht im Katalog-Effekt des Übergangsgroupers berücksichtigt werden. Dadurch haben wir dann die Diskussion bei einer Erlöswirksamkeit in 2021 von Leistungsmehrung vs Katalogeffekt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    interessanter Aspekt. "Katalogeffekt" ist eigentlich nicht ganz richtig im klassischen Sinn.

    Im Grunde würden ja bei richtigem Arbeiten des Übergangsgroupers mehr Fallgewichte auf Bundesebene resultieren, sodass das Level der absoluten CW-Werte insgesamt abgesenkt werden müsste, um die angestrebte Konstanz zu erreichen.

    Der "Katalogeffekt" im eigentlichen Sinn bezeichnet aber das Phänomen, dass man hausindividuell durch einen neuen Katalog eine Zu- oder Abnahme der Fallgewichte hat, weil das eigene Patientengut im Querschnitt nicht dem der Kalkulationsfälle entspricht. Über alle Häuser gleicht sich dieser Katalogeffekt aus.

    Der von Ihnen benannte Effekt führt aber zu einem gesamtdeutschen Anstieg der Fallgewichte. Ich schlage vor, dass wir das zur besseren Abgrenzung als "Horndasch-Phänomen" bezeichnen.

    Das dürfte jedoch insgesamt nicht sonderlich groß sein. Vielleicht nehmen wir doch besser "Horndasch-µ" ;)

    Viele Grüße

    M2

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (29. Januar 2021 um 17:02)