Z Schlüssel als "Begründung"

  • Guten Abend,

    ein Patient der auf Grund einer Penicillin Allergie/ Unverträglichkeit ( T88.7 beim letzten Klinikaufenthalt), ein anderes "teureres" Antibiotikum verabreicht bekommt.

    1. muss das begründet werden, oder reicht es aus, das der zuständige Arzt es so ( leitliniengerecht) verordnet hat.

    2. Würde Z88.0 als Begründung, falls erforderlich ausreichen ?

    Dieser Fall ist noch nicht abgeschlossen, daher kann ich auch keine Angaben über das verordnete Antibiotikum machen.

    vielen Dank

    es grüßt

    -Stahlwollschaf-

  • Guten Morgen,

    löst das Antibiotikum denn ein ZE aus?

    Z88.0 zu kodieren ist sicherlich gut.

    Wenn der Fall zur Prüfung beim MD vorgelegt wird, dann sieht der Gutachter ja, dass eine Penicillinallergie vorliegt.

    Das steht hoffentlich in der Akte.

    Gruß

    B.W.

  • Hallo,

    dann ist ja auch keine Begründung gegenüber der KK erforderlich.

    Z88.0 ist aber sicherlich korrekt als ND.

    Gruß

    B.W.

  • Hallo,

    Allergien sollten generell irgendwo in einem Befund/Bericht stehen und der Kasse meist bekannt sein, da der Hausarzt ja bestimmt auch schon mal Antibiotika verschrieben hat.
    Vorsorglich würde ich aber immer Allergien kodieren. Die Kodierung soll ja vollständig sein....

  • Hallo Herr Horndasch,

    das steht in der streng geheimen GKV-Anti-AWP-DKR: "Prüfe keinen ITS-Fall (Komplexbehandlung etc.), welcher mehr als 2 R-Kodes oder Z-Kodes enthält!"

    gleich neben "Prüfe auf jeden Fall eine spezifische Diagnose, ob nicht besser .9 oder ein Symptom verschlüsselt werden könnte"

    - Sorry, sollte vielleicht in die Stilblüten - soviel kann ich aber nicht kopieren/scannen -

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo Herr Horndasch,

    ich sehe dies genau so wie Sie!

    Die DKR weisen lediglich auf die besondere Bedeutung einer konsistenten und vollständige Dokumentation hin (DKR D001A). Und in Hinsicht auf die vollständige Kodierung von Prozeduren, sofern sie für den Aufenthalt signifikant gewesen sind und nicht als Prozedurenkomponente im Rahmen der monokausalen Kodierung zu werten sind (P001f), kann ich auch noch ein Stück mitgehen.

    Doch liegt es nach DKR doch in der Natur der Sache, dass Diagnosen resp. Nebendiagnosen einen diagnostischen, therapeutischen erhöhten Pflegeaufwand nach sich gezogen haben müssen, dass diese entsprechend kodiert werden dürfen (D003I), da erfahren auch die Z-Kodes keinen Unterschied.

    Darüber hinaus gibt es auch noch weitere Beispiele, die der Vollständigkeit dieser Art der Kodierung einen Strich durch die Rechnung machen, bspw. anamnestische Angaben (so z.b. auch Allergien/Unverträglichkeiten, die vom Pat. anamnestisch erhoben werden, die aber keinen Aufwand für den aktuellen Aufenthalt verursachen).

    So sollte m.E. die Bewertung/Eingabe der Diagnosenkodes rein zum Zwecke der Abrechnung erfolgen und nicht um eine konsistente und vollständige medizinische Dokumentation abzuliefern und/oder den Kostenträgern eine Behandlungsnotwendigkeit zu signalisieren.

    Obgleich ich den zweiten Punkt durchaus nachvollziehen kann und wenn der entsprechende Kode keinen Erlösunterschied auslöst und einem viel nachgelagerten Ärger und Arbeit erspart, sehe ich darin schon eine gewisse Legitimität.

    Was aber keine Rolle spielt, dass diese Aussage

    Vorsorglich würde ich aber immer Allergien kodieren. Die Kodierung soll ja vollständig sein....

    nicht inn den DKR kommuniziert wird, sondern (vergl. o.g. Punkte) ein eher deutlich differenzierteres Handeln vermittelt.

    ++++++++++++++

    Nachtrag: Hallo Frau Zierold, da waren sie einige, wenige Milisekunden schneller beim Absenden

    Hallo Herr Horndasch,

    das steht in der streng geheimen GKV-Anti-AWP-DKR: "Prüfe keinen ITS-Fall (Komplexbehandlung etc.), welcher mehr als 2 R-Kodes oder Z-Kodes enthält!"

    gleich neben "Prüfe auf jeden Fall eine spezifische Diagnose, ob nicht besser .9 oder ein Symptom verschlüsselt werden könnte"

    - Sorry, sollte vielleicht in die Stilblüten - soviel kann ich aber nicht kopieren/scannen -

    Leider lag mir dieses außergewöhnliche Exemplar des inoffiziellen Regelwerkes nicht in der aktuellen Version vor, um es in meine Beurteilung einzubeziehen. Leider wird es "noch nicht" vom InEK unter den Downloads angeboten ;)

    Herzliche Grüße

    Kodiak

    Einmal editiert, zuletzt von Kodiak (3. Februar 2021 um 11:18)