Prospektive Strukturprüfung?

  • Liebe Kollegen, das MDK-Reformgesetz hat einen neuen § 275d in das SGB V eingeführt, der die Prüfung von Strukturmerkmalen regelt. Künftig haben Krankenhäuser die Einhaltung von Strukturmerkmalen aufgrund des von der zuständigen Stelle herausgegebenen Operationen- und Prozedurenschlüssels nach § 301 Absatz 2 SGB V durch den Medizinischen Dienst (MD) begutachten zu lassen, bevor sie entsprechende Leistungen abrechnen. Wie ist an dieser Stelle mit neu eingeführten Komplexcodes (z.B. 8-718) umzugehen? Und müssen neu ans Netz gehende Abteilungen schon monatelange die Leistung „probeweise“ erbringen ohne sie abrechnen zu können, nur um retrospektiv die Strukturvoraussetzungen darlegen zu können?

  • Wenn ich mich recht entsinne - man darf mich gern steinigen falls ich mich irre- wird die Prüfung im Vorhinein durchgeführt. Es müssen dieses Jahr die Strukturen geprüft werden, die man nächstes Jahr abrechnen möchte. Ende des Monats sollen für die Komplexcodes eine Liste veröffentlicht werden, welche Strukturen und Mindestmerkmale erfüllt werden müssen. Erst dann kann man eroieren ob man die Leistungen erfüllt. Falls nicht darf der Kode so oder so nicht abgerechnet werden. Erfüllt man die Leistungen bereits jetzt müsste man das in der Budgetverhandlung (nach-)verhandeln.

    Wie gesagt, man darf mich steinigen....

  • Und müssen neu ans Netz gehende Abteilungen schon monatelange die Leistung „probeweise“ erbringen ohne sie abrechnen zu können, nur um retrospektiv die Strukturvoraussetzungen darlegen zu können?

    Guten Tag,

    Vermutlich wird es genau darauf hinauslaufen. Wenn es Ihnen gelingt, zu einem gesetzten Zeitpunkt alle Voraussetzungen zu erfüllen, dann können Sie die Periode kurz halten. Um im aktuellen Jahr noch geprüft zu werden, müssen Sie die Prüfung bis zum 30.06. des gleichen Jahres beim MD anmelden . So sieht es jedenfalls der derzeit kursierende Entwurf vor. Darin behält sich der MD das Recht vor, auch zurückliegende Dienstpläne einsehen zu wollen, wenn es die Leistung aber erst ab einem Tag x gab, dann wird das kaum gehen.

    Neue Leistungen unterjährig können Sie dann jedenfalls nicht erbringen und abrechnen, sondern nur erbringen. Die Kostenträger werden die Rechnung unter Hinweis auf die nicht positiven Bescheide abweisen. Und sollten je wieder prospektive Budgetverhandlungen kommen, dürfte die Verhandlung künftiger neuer Leistungen faktisch nur noch mit Protokoll-Notizen wie "vorbehaltliche einer positiven Strukturprüfung" oder so überhaupt gehen. Mit dem Risiko der Nicht-Anerkennung und vollständigen Rückzahlung....

    Ziel ist, alte Strukturen zu beschneiden und neue gar nicht erst entstehen zu lassen.

    Gruß

    merguet