Wundheilungsstörung postoperativ (nicht infiziert)

  • Guten Morgen zusammen,

    es ist ein altes Thema. Patient wird aufgrund der „problematischen Versorgung der postoperativen Wunde“ und Non-Compliance aus der Reha in die Chirurgie verlegt. Bei Aufnahme wird eine saubere Wunde am Bauch 10 x 8 x 3 cm beschrieben (Z.n. mehreren Laparotomien).

    Ist das T89.03 (Komplikationen einer offenen Wunde: Verzögerte Wundheilung) oder T81.8 (Sonstige Komplikationen bei Eingriffen, anderenorts nicht klassifiziert) oder gar T81.3 (Aufreißen einer Operationswunde, anderenorts nicht klassifiziert)?

    Am spezifischsten klingt für mich T89.03, wobei bei T89 als Überschrift „Sonstige näher bezeichnete Komplikationen eines Traumas“ steht. Andererseits ist eine Operation auch ein Trauma.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Meinungen.

  • Hallo C-3PO,

    T89.03 und T81.8 (beides sonstige Komplikationen ohne Spezifizierung) sind hinsichtlich ihrer Spezifität auf dieser Ebene gleich. M.E. ist T81.- als Bezeichnung einer Komplikation eines Eingriffs zutreffender. Offensichtlich wird auch zwischen chirurgischem Eingriff (s. Überschrift T80-T88) und Trauma (s. Überschrift T89-T89 - Sonstige Komplikation eines Traumas) differenziert.

    Der Umstand, dass T81 Komplikationen bei Eingriffen bezeichnet, steht dem nicht entgegen, da unter der Überschrift T81 auch Folgen von Eingriffen aufgeführt werden, z.B. T81.1, T81.4, T81.7.

    T81.3 käme dann in Frage, wenn die Wunde primär verheilt war und dann sekundär aufreißt, klassisch der Platzbauch. Dabei handelt es sich überwiegend um ein mechanisches Problem, keine langsam fortschreitende Wunddehiszenz, wie z.B. bei einem Infekt.

    Viele Grüße

    M"

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (30. Januar 2021 um 11:47)

  • Guten Abend C-3PO,

    T89.03 erscheint mir auf Grund des inkl. passend.

    Eine Frage zum Hintergrund Ihres Falls. Die Wunde wurde bei Aufnahme als "sauber" beschrieben. Da könnte ich vermuten ,das die Z91.1 eine grössere Rolle spielt. Kodieren Sie das so ? Oder hat der Patient zusätzlich eine F Diagnose ?

    Danke

    Gruß

    -Stahlwollschaf-

  • Hallo zusammen,

    und vielen Dank für Ihre Rückmeldungen.

    Die Überschriften zu T80-T88 vs. T89-T89 sind in der Tat einleuchtend. Allerdings wenn ich die Beispiele zum T81.8 im systematischen Katalog anschaue, kommt mir der Code als eine Art „Sammelbecken“ vor – „Komplikation bei Inhalationstherapie“ passt nicht wirklich ins Bild, wenngleich ich mir ein Emphysem und eine postoperative Fistel schon in der klassifikatorischen Nähe einer Wundheilungsstörung vorstellen kann. Bei T89.03 ist das Problem – verzögerte Wundheilung – gerade bei Namen genannt. Was nicht ganz passt ist die Überschrift (Komplikation eines Traumas). Geht man also von oben nach unten, landet man gar nicht bei T89. Auf der anderen Seite: die einzige Hürde ist die Definition eines Traumas. Kurzum, ich bin immer noch unschlüssig 😊

    Z91.1 spielte hier sicher eine Rolle. Diesen Code geben wir ein, wenn die entsprechende klinische Dokumentation vorhanden ist. Das beeindruckt die Kassen allerdings nur selten …

    Viele Grüße!

  • Hallo zusammen,

    nach einer erneuten schlaflosen Nacht 😊 kann ich mir der Argumentation von medman2 doch anschließen, denn wenn man nur reine Katalogtexte vergleicht:

    T89.03 Komplikationen einer offenen Wunde: Sonstige

    T81.8 Sonstige Komplikationen bei Eingriffen, anderenorts nicht klassifiziert

    sehen beide Codes unspezifisch aus („sonstige Komplikationen“), mit dem Unterschied, dass es bei T81.8 immerhin um die Eingriffe geht.

    Vielen Dank noch einmal!

  • Guten Abend,

    und danke. Verstehe was Sie meinen mit der T89.03. Vertrackt.

    Z91.1 könnte in Kombination mit z.B. Demenz bei Alzheimer oder /und Parkinson interessant sein, da dann CCL relevant. Soweit meine Theorie.

    Es muss doch eine Möglichkeit geben das Ganze zu "umschreiben" wenn es auf dem direkten Weg keine Lösung gibt.

    Wie machen Sie das sonst ?

    Gruß

    -Stahlwollschaf-

  • Hallo Stahlwollschaf,

    das ist wie mit allen anderen Nebendiagnosen - wenn Nachweis und Aufwand da sind, wird kodiert.

    Für Z91.1 muss man übrigens nicht unbedingt dement sein :)

    Aus meiner Erfahrung kann das insbesondere bei kurzen Aufenthalten - manchmal - helfen, den Fall für die Kasse nachvollziehbar zu machen (also ist eher für die Begründung der Notwendigkeit und Dauer "interessant"). Aber wie gesagt, oft zeigen sie sich dadurch gar nicht beeindruckt.

    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo C-3PO,

    hinsichtlich Ihrer obigen Aussage, bin ich anderer Ansicht.

    sehen beide Codes unspezifisch aus („sonstige Komplikationen“),

    Das Wort "sonstige" habe ich immer als dem Sinn nach spezifisch verstanden. Etwa: "Ich kann die Komplikation zwar sehr genau benennen, sie ist aber unter den übrigen Kodes nicht explizit aufgeführt. Daher kann ich sie mit den übrigen Kodes nicht kodieren." Es ist gewissermaßen die einzige Schlüsselnummer, die ich verwenden muss, wenn die Übrigen nicht zutreffen, ich aber mehr über die Krankheit / Komplikation weiß. Wüsste ich rein gar nichts über die Krankheit / Komplikation, müsste ich sie als "nicht näher bezeichnet" klassifizieren. Ich hoffe, das stimmt so.

    Beste Grüße

    B. Sommerhäuser

  • Hallo,

    ich habe auch öfters das Problem, Wunden und Weichteildefekte richtig abzubilden.

    In dem Fall würde ich gerne mal wissen, wie ihr über die S31.1+T89.0 denkt. Als Info unter S31. steht : Benutze zusätzlich T89.0 um z. B eine verzögerte Heilung von Behandlung anzugeben. Unter Exkl. wird eine postop Wundkomplikation auch nicht ausgeschlossen. Da es sich um eine relativ große Wunde ohne Infektion handelt, finde ich die Diagnose damit passend abgebildet.

    LG und schönen Abend noch.

    Kira