F11.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide: Abhängigkeitssyndrom, derzeit abstinent

  • Liebe Mitstreiter,

    wenn ein Patient seit 22 Jahren abstinent ist und seinen letzten/einen Rückfall (nach 6 Jahren Heroinabhängigkeit) vor 17 Monaten hatte, wäre es korrekt als Entlassdiagnose (Nebendiagnose) "F11.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide: Abhängigkeitssyndrom, derzeit abstinent" anzugeben?


    Die Labornachweise sind negativ gewesen.

    Vielen Dank für Eure Unterstützung!

    Katharina

  • Hallo Katharina,

    F11.2 erscheint mir korrekt. Ist das ein PEPP Fall ? Beschreiben sie "derzeit abstinent" extra und wenn ja wie ? Ich gebe zu, davon habe ich nichts gehört oder gelesen in meiner WB.( aber das muss ja nichts heissen).

    Gruss vom

    -Stahlwollschaf-

  • Guten Morgen,

    es gibt keine Kode im system. Verzeichnis, der heißt "Abhängigkeit, derzeit abstinent". Auch bei den Erläuterungen zu Abhängigkeit, steht dies nicht. Man kann natürlich sagen, dass die Abhängigkeit ein Leben lang bleibt, also auch, wenn der Pat. abstinent ist. Dann stellt sich nur die Fragen, welche Beeinflussung des Patientenmanagement haben Sie für die Abhängigkeit, wenn der Pat. abstinent ist?

    Gruß

    B.W.

  • Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe.

    Ja, es ist ein PEPP Fall. HD ist PTBS.

    Abstinent ist er seit 22 Jahren, abgesehen von seinem einen Ausrutscher vor 17 Monaten.

    Beeinflussung des Patientenmanagement erfolgten durch Laborkontrollen zum Nachweis auf verschiedene Substanzen. Diese waren negativ.

    Aber wenn in der Therapie damit nicht gearbeitet wurde und nur die Diagnostik erfolgt ist, werde ich es auch nicht als Aufnahmediagnose kodieren; dafür ist es zu wenig.


  • Hallo Katharina24,

    mit PEPP kenne ich mich zwar nicht aus, aber vielleicht beschreibt die Z86.4 anstatt der F11... den Sachverhalt besser. Ansonsten sehe ich es so wie kodierer2905.

    MfG findus

  • Hallo,

    vielleicht helfen hier auch noch die DKR-Psych weiter. Unter PD016e findet sich folgendes: "Rein anamnestische Angaben über die Einnahme psychotroper Substanzen, die das Patientenmanagement gemäß Definition der Nebendiagnosen in der DKR PD003 nicht beeinflusst haben (z.B. eine anamnestisch bekannte überwundene Alkoholabhängigkeit), werden nicht kodiert."

    Grüße

  • Hallo Thomas B.

    Zitat

    Beeinflussung des Patientenmanagement erfolgten durch Laborkontrollen zum Nachweis auf verschiedene Substanzen.

    MfG findus

  • Unter den geschilderten Umständen wird die F11.2 nicht kodiert. Gelegentliche Laborkontrollen sind als Aufwand nicht ausreichend, eine suchtspezifische Therapie findet scheinbar nicht statt, mindestens müsste das Thema Sucht, Suchtgefahr, Suchtproblematik in therapeutischen Gruppen- oder Einzelgesprächen thematisiert werden - das wäre dann der Aufwand.

    Gruß