Abrechnung PCR Test bei Chefarztpatienten (externes Labor)

  • Guten Tag zusammen,

    ich würde gerne wissen, wie Sie mit dem Thema der Abrechnung der PCR-Test bei Chefarztpatienten mit einem externen Labor verfahren.

    Ich habe bereits von einigen Häusern verschiedene Verfahren gehört:

    -Abrechnung des ZEs über 52,50 Euro und das externe Labor stellt eine Privatrechnung über die Testung aufgrund der Wahlleistung

    -Abrechnung nur über das ZE und das externe Labor rechnet keine extra Kosten der Testung ab da es eine Regelleistung ist

    -Abrechnung nur über das externe Labor aber keine Abrechnung des ZEs über die Klinikrechnung da das Labor den Aufwand hatte

    Ich wäre sehr dankbar über ein paar Informationen.

    Danke und liebe Grüße

  • Ich habe bereits von einigen Häusern verschiedene Verfahren gehört:


    -Abrechnung des ZEs über 52,50 Euro und das externe Labor stellt eine Privatrechnung über die Testung aufgrund der Wahlleistung

    Das wird wohl das Verfahren sein das üblicherweise durchgeführt wird. Denn ich Frage Sie warum soll das KH als grundsätzlicher Leistungserbringer auf ein ZE verzichten? Die Chefarztleistung hat nichts mit der Krankenhausleistung und dem zu Grunde liegenden Vertrag zu tun. Ich gehe davon aus das die Chefärzte Angestellte - wenn auch leitend - des Krankenhauses sind und auch Anspruch auf Gehalt haben. Falls nicht wäre dies eine Arbeitsrechtliche Frage und - überspitzt - wären die Chefärzte "Wanderarbeiter" und das kann ich mir nicht vorstellen.

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Wir haben das gerade bei unserem Rechtsanwalt in der Prüfung. Die Rechtslage scheint nicht so einfach zu sein. Im ChefärzteBrief 12-2020 wird die PCR-Testung als nicht liquidationsfähig eingeschätzt, da es sich um eine vom Krankenhaus veranlasste Regelleistung handle, ähnlich wie die MRSA-Eingangsscreenings, bei denen es wohl ähnliche Diskussionen gibt. Falls diese Auffassung bestätigt wird, stellt sich als nächstes die Frage in wieweit das externe Labor auch rückwirkend Ansprüche gegen das Krankenhaus hat. Es bleibt spannend.

    Viele Grüße
    C.Lehmann

  • Guten Tag,

    gibt es schon neue Informationen?

    Einer unserer Anwälte sagt, dass nur das externe Labor abrechnen darf da diese ja den Aufwand haben. Wir als Krankenhaus habe aber doch auch einen Aufwand bzw. wurde ein extra ZE dafür vereinbart.

    Ich habe auch schon gehört, dass die privaten Kassen es nicht akzeptieren wenn wir das ZE nicht berechnen aber das externe Labor die Testung in Rechnung stellt... Klar, bei einem Preis von 52,50 und irgendwas über 100 Euro.

    Liebe Grüße