arztbegleitete Weiterverlegung / Berechnung Personalaufwendungen

  • Guten Tag an die Mitstreiter aus dem Bundesland Brandenburg, gemäß dem Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzt können die Aufwendungen bei arztbegleiteten Verlegungstransporten zwischen Krankenhäusern gegenüber dem Kostenträger berechnet werden. Wir haben erstmalig die Anfrage eines Kostenträgers, der für diese Verlegung eine Begründung / Verordnung haben will. Ist mir in der Art total unbekannt und daher meine Frage in die Runde, ob dies ein verbreitetes Phänomen darstellt. MfG stei-di

  • Hallo,

    Verordnung sollten Sie ausgestellt haben, hat i.d.R. der RTW erhalten (RD-Träger). Wenn da natürlich nur RTW angekreuzt ist kann ich die Nachfrage des Kostenträgers verstehen

    Gruß

    zakspeed

  • Hallo an alle Interessierten,

    hat sich inzwischen in Wohlgefallen aufgelöst, da die Krankenkasse ja auch Kostenträger der Reha-Phase B (aufnehmendes KH) ist, war keine tiefgreifende Erörterung notwendig.

    War dann doch wohl eher der berühmte Schnellschuss aus der Hüfte ….

    MfG stei-di