Änderung Pflegeentgeltwert 31.03.20/01.04.20

  • Guten Tag an das Forum, ich habe eine Nachfrage zur Abrechnung bzw. Korrekturen von Rechnungen im Bezug auf die Erhöhung des Pflegeentgeltwertes zum 01.04.2020. Viele (so auch unser) KIS-Anbieter hat längere Zeit technische Umsetzungsschwierigkeiten. Wäre kein Problem, da die Frist zur Rechnungskorrektur bekannterweise bis zum 30.09.2020 verlängert wurde. Aufgrund verschiedenster Ursachen haben wir diesen Termin "verpasst" und erst danach eine technische Umsetzung vorgenommen. Jetzt lehnt aber eine große Kasse die Rechnungen mit den berücksichtigten Änderungen die Rechnungen ab und verweist auf den 30.09.2020 als Fristende. Ja, es besteht die Möglichkeit, diese Rechnungen per Papier zu übersenden, beinhaltet dann aber auch den Papier-Rechnungsabschlag. Daher meine Nachfrage: Sind wirklich alle Messen gesungen und wie soll dies bei nachträglichen Rechnungskorrekturen berücksichtigt werden? Vielen Dank im Voraus MfG stei-di

  • Hallo,

    ja, m.E. ist der Zug aus der Halle....

    Trösten Sie sich, wenn Sie jetzt Korrekturen vornehmen (sei es aufgrund Gutachten oder aus eigenen Gründen) gilt eh wieder die alte Regelung "am Aufnahmetag". Musste ich auch erst nachlesen, nachdem ein Gutachten zwar eine ND gestrichen hatte, die DRG aber gleich blieb, warum jetzt die Rechnung geringer ausfiel.

    Gruß

    zakspeed

  • gilt eh wieder die alte Regelung "am Aufnahmetag". Musste ich auch erst nachlesen, nachdem ein Gutachten zwar eine ND gestrichen hatte, die DRG aber gleich blieb, warum jetzt die Rechnung geringer ausfiel.

    Hallo zakspeed,
    und wo steht das geschrieben? Ich stehe gerade auf dem Schlauch.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    Nachtrag vom 01.04.2020 zur Fortschreibung der §301-Vereinbarung

    Nachtrag 07 Abbildung...Überliegerfälle... 1.4.11...

    "ab dem 22.04.2020 wird die Prüfung der Pflegeentgelte bei den Krankenkassen auf den Wert des Pflegebasisentgeltwertes am Aufnahmetag wieder aktiviert"

    Und von dem KIS-Anbieter heißt es dazu "ab Systemdatum 22.04.2020 wird zur Bewertung am Aufnahmetag übergegangen. Das gilt auch für Stornierungen, Fallzusammenführungen und sämtliche neue Leistungszuweisungen". Auch wenn die Frist bis 30.09. verlängert wurde, das vorgenannte tritt spätestens dann ein.

    Gruß

    zakspeed

  • Guten Tag zusammen,

    vielen Dank für die Rückmeldungen, aufgrund technischer Unwägbarkeiten (vielen Dank Herr Sommerhäuser) komme ich erst jetzt zum Antworten. Grundsätzlich ist für mich alles nachvollziehbar, nur ein Gedanke sträubt sich in mir: Wenn diese Regelung zum 30.09.2020 endet und danach generell auf die Bedingungen des Aufnahmetages abgestellt wird, schlägt dies doch bei jeglicher Rechnungsänderung im besagten Zeitraum durch (MDK-Prüfungen mit Korrekturen). Damit wäre dies doch nur ein kleines zeitliches Fenster, was geöffnet und kurz darauf wieder geschlossen worden ist ….

    MfG stei-di