"Wöchentliche" Teambesprechung - Was bedeutet das?

  • Hallo,

    wie ist aus Ihrer Sicht der Passus im OPS 8-550:


    Wöchentliche Teambesprechung unter Beteiligung aller Berufsgruppen einschließlich der fachärztlichen Behandlungsleitung mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele


    im Hinblick auf „Wöchentlich“ zu verstehen.

    Hintergrund ist folgender Fall:

    Beginn der Geri-Komplexbehandlung: 10.4.

    Erste Teamsitzung: 15.4.

    Zweite Teamsitzung: 24.4.

    Ende der Geri-Komplexbehandlung: 30.4.

    Bitte Problematik evtl. Samstage, Sonntage u./o. Feiertage nicht beachten.

    MDK sagt: Abstand zwischen 1. und 2. Teamsitzung mehr als 7Behandlungstage, daher sind die Mindesmerkmale nicht erfüllt.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Michael,

    in 2020 lautet der Text:

    • Die wöchentliche Teambesprechung erfolgt unter Beteiligung der fachärztlichen Behandlungsleitung und jeweils mindestens eines Vertreters der Pflege sowie der Therapiebereiche Physiotherapie/Physikalische Therapie, Ergotherapie, Logopädie/fazioorale Therapie und Psychologie/Neuropsychologie pro vollständiger Woche. Die für diesen Kode erforderliche wochenbezogene Dokumentation ist erfüllt, wenn sie die Ergebnisse der bisherigen Behandlung und die weiteren Behandlungsziele umfasst. Hierfür sind die Beiträge der patientenbezogen beteiligten Berufsgruppen ausreichend. Weitere Nachweise zur Durchführung der Teambesprechung sind nicht erforderlich

    da wird auf die vollständige Woche Bezug genommen. Also einmal pro Woche. Nun kann es sein , dass KH und MDK den Wochenbeginn unterschiedlich festlegen. Einen Maximalabstand in Tagen kann ich dem OPS nicht entnehmen.

    Oder habt Ihr jetzt erst die 2019er Fälle in der Prüfung? Da ist es tatsächlich problematischer

    Ohne die Ergänzung "pro vollständiger Woche" ist der OPS formal nur dann kodierfähig, wenn jeweils innerhalb eines 7-Tage-Zeitraums eine Teambesprechung stattfindet. Verstirbt jedoch der Patient vor Erreichen des ersten/weiteren 7-Tage-Zeitraumes, ohne dass die erforderliche Teambesprechung bereits stattgefunden hat, ist das Mindestmerkmal formal nicht erfüllt

    sagen in einem anderen Zusammenhang der MDK und die DGP (https://www.dimdi.de/dynamic/.downl…chung-8-98h.pdf)

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Erwin,

    Danke für die Rückmeldung. Wo sehe was falsch?

    Ja, in unserem Fall geht es um einen Fall aus 2019.

    Im OPS 8-550.- aus 2019 heißt es:

    •Die wöchentliche Teambesprechung erfolgt unter Beteiligung aller Berufsgruppen einschließlich der fachärztlichen Behandlungsleitung. Die für diesen Kode erforderliche wochenbezogene Dokumentation ist erfüllt, wenn sie die Ergebnisse der bisherigen Behandlung und die weiteren Behandlungsziele umfasst. Hierfür sind die Beiträge der patientenbezogen beteiligten Berufsgruppen ausreichend

    Woraus liest du eine 7 Tage „Abstand“?

    Für mich würde die Woche mit dem Beginn des OPS/ Komplexbehandlungsbeginn beginnen zu zählen. Und was spricht dagegen, wenn ich die erste Teambesprechung am 2. Behandlungstag durchführe und die zweite Teambesprechung am 12. Behandlungstag?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Admin 18. Februar 2021 um 16:34

    Hat den Titel des Themas von „Wöchentliche- Was bedeutet das?“ zu „"Wöchentliche" Teambesprechung - Was bedeutet das?“ geändert.
  • Hallo,

    ich kann da die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 14.06.2017 - L 9 KR 203/14, beitragen (s. 4, drittletzter Absatz).

    Da wird unter wöchentlich offenbar die Kalenderwoche verstanden.

    Das BSG (Urteil - 19.12.2017 - B 1 KR 19/17 R, RNr. 36) versteht unter "wöchentlich" eine "wochenbezogene" Dokumentation. Das wäre in gleichem Sinn.

    Bei den von Ihnen genannten Daten finde ich problematisch, dass bei Ihrem Patienten bei einer Behandlungsdauer von 21 Tagen nur 2 Teambesprechungen dokumentiert sind. M.E. müssten das mindestens drei sein.

    Viele Grüße

    M2

  • Für mich würde die Woche mit dem Beginn des OPS/ Komplexbehandlungsbeginn beginnen zu zählen. Und was spricht dagegen, wenn ich die erste Teambesprechung am 2. Behandlungstag durchführe und die zweite Teambesprechung am 12. Behandlungstag?

    Genau so machen wir es: Wir interpretieren (ebenso wie der hiesige MDK) den Begriff "wöchentlich" so, dass in jeder Woche (gerechnet ab Aufnahmetag) eine Besprechung stattfinden muss.

    Beispiel:

    - Aufnahme am 01.02. ==> erste Besprechung spätestens am 07.02. (7. Tag des Aufenthalts, also letzter Tag der ersten Woche).

    - Zweite Besprechung zwischen 08.02. und 14.02. (Tag 8-14 des Aufenthalts= Tag 1-7 der Woche 2).

    - Entlassung am 17.02. ==> es muss zwischen 15. und 17. eine Besprechung geben, da es sich ab dem 15. um Woche 3 handelt.

    Alternativ könnte man "wöchentlich" auch interpretieren als "es dürfen nie mehr als 7 Tage zwischen 2 Besprechungen liegen", so hat es der MDK ja offenbar bei Ihnen gemacht. Das wäre aber erstens praxisfern (bei Feiertag am Besprechungstag müsste man vorher *und* nachher eine Besprechung machen, damit das Wochentags-System nicht durcheinander kommen). Und zweitens würde es dazu führen, dass sogar *weniger* Besprechungen stattfinden (im obigen Beispiel würden dann ja Besprechungen z.B. am 07.2. und 14.02. genügen). Deswegen haben weder wir noch MDK diese Interpretation als sinnvoll angesehen. Ich sollte wohl auch mal meinen Benutzernamen ändern - mittlerweile kommen wir mit dem MDK nämlich ganz gut aus :)


    Aber egal wie man es macht: Eine Möglichkeit, mit der Sie 21 Behandlungstage (10.4.-30.4.) in 2 Wochen umdefinieren können, werden Sie vermutlich nicht finden...

  • Hallo,

    danke für die Einschätzung.

    Wir hatten in diesem Fall eine dritte Teamsitzung. Diese erfolgte am 29.4.

    Also korrekt ist der Ablauf wie folgt:

    Beginn der GeriKB am 10.4.

    1.       Teambesprechung am 15.4.

    2.       Teambesprechung am 23.4. (24.war Fehler von mir)

    3.       Teambesprechung am 29.4.

    Beendigung der GeriKB und Entlassung am 30.4.

    Der MDK fordert wie folgt:

    Die Durchführung der Teambesprechung als elementarer Bestandteil der geriatrisch frührehabilitativen Komplexbehandlung ist jeweils mind. 1x/Behandlungswoche, d.h. innerhalb von 7 Behandlungstagen durchzuführen. Bei Durchführung bezogen auf eine Kalenderwoche wären Abstände zwischen einzelnen Teamsitzungen bis zu 14 Behandlungstagen denkbar. Dies widerspricht dem Behandlungsansatz der Komplexbehandlung mit regelmäßiger, multidisziplinärer Abstimmung des Behandlungsplans im Rahmen der Teambesprechungen.

    Der Abstand zur 1. Teambesprechung beträgt mehr als 7 Behandlungstage, damit sind die Mindesmerkmale nicht erfüllt.

    Ich kann dies aus den Mindesmerkmalen des OPS nicht erkennen. Die Überlegungen über eine Sinnhaftigkeit bzw. der Behandlungsgedanke des MDKs sind für sich genommen nachvollziehbar. Aber in unserem Falle erfolgte die 2. Teambesprechung 9Tage nach der ersten Besprechung. Um eine optimale Versorgung unserer Pat. zu gewährleisten erfolgen die Teambesprechungen immer an festgelegten Wochentagen. In diesem Fall führten die Osterfeiertage dazu, dass die Teambesprechung eben erst 9 Tage nach der 1. Teambesprechung erfolgte.

    Für uns hat eine Teambesprechung in der ersten Behandlungswoche, eine in der zweiten Behandlungswoche und eine in der dritten Behandlungswoche stattgefunden.

    Liegen wie in Hinblick auf den OPS 2019 mit unseren Überlegungen daneben?

    Gruß

    MiChu ;)
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  • Die ... Teambesprechung ...ist jeweils mind. 1x/Behandlungswoche, d.h. innerhalb von 7 Behandlungstagen durchzuführen.

    Ob diese Definition der Woche von einem SG oder vom LSG/BSG bestätigt wird, ist ja hier die Kernfrage. Ist mit Woche i.S. des OPS-Kodes der Abstand von maximal 7 Tagen oder eine bestimmte Kalenderwoche gemeint? Und da nehmen wir mal die Quelle, di edas BSG auch heranzieht:

    Die Woche ist heute in fast allen Kulturen eine gebräuchliche Zeiteinheit von sieben Tagen. (https://de.wikipedia.org/wiki/Woche).

    Definiert nach ISO 8601 ist die Kalenderwoche.

    Und jetzt mal umgangssprachlich: wir verabreden uns an einem Donnerstag: "In einer Woche treffen wir uns wieder" - dann werden die meisten vom nächsten Donnerstag ausgehen?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    ich darf nochmal auf meinen Post #4 oben hinweisen. Die beiden Entscheidungen stellen auf die Kalenderwoche ab.

    Mit Ihren Korrekturangaben wäre das erfüllt.

    Verweisen Sie doch den MDK auf die Auslegung eng am Wortlaut. Wenn ein maximales Intervall von 7 Tagen gemeint wäre, müsste dort stehen, spätestens alle 7 Tage.

    Viele Grüße

    M2

  • Hallo,

    also die Sinnhaftigkeit dieser MDKQuälerei hier wegen 9 statt 7 Tagen sei ja per se mal dahin gestellt; aber wenn da auch noch die Osterfeiertage dazu geführt haben - also ein nachweisbarer Grund für die kleine Verschiebung dann bewegen wir uns schon wieder in Absurdistan! Ich würde mal versuchen der Kasse das nett zu erklären und vllcht. zieht diese dann oder spätestens bei der Klageeinreichung zurück.

    Den/ie MDK-Kollegen/in so wie er/sie hier bewertet werden sie nicht umstimmen.

    MfG

    rokka

  • Hallo,

    Ich hänge diese Frage mal einfach hier dran.

    In der Vorbereitung auf eine digitale Akte stellt sich für uns die Frage:

    Gibt es Hinweise wie in elektronischen Systemen / digitalen Akten die Teambesprechungen der unterschiedlichsten Komplexbehandlungen rechtssicher erfasst werden können?

    Hier besonders die häufig von MD verlangte persönliche Unterschrift jeden einzelnen Teilnehmers.

    Ich persönlich sehe die Notwendigkeit er persönlichen Unterschrift jeden einzelnen Teilnehmers sehr kritisch. Die Fachgruppe OPS 8-550 des Bundesverband Geriatrie hat dies ja sehr gut in den Auslegungshinweise des Bundesverbandes Geriatrie zum OPS 8-550 Version 2021 dargestellt.

    Aber auch hier wird eine Bestätigung der Dokumentation durch die fachärztliche Behandlungsleitung beschrieben. Wie könnte diese in elektronischen Systemen / digitalen Akten „einfach“ und RECHTSSICHER erfolgen?

    Frage bleibt natürlich immer ob die Gerichte dies anerkennen.

    Gruß

    MiChu ;)
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  • Hallo MiChu,

    wir handhaben das genau so, wie es in den o. g. Auslegungshinweisen beschrieben ist.

    [...] Eine Teilnahmebestätigung durch Unterschrift jedes einzelnen Teilnehmers wird nicht gefordert. Für die Dokumentation ist es daher ausreichend, wenn die fachärztliche Behandlungsleitung gemäß der ihr obliegenden Gesamtverantwortung die Teilnahme und Beiträge der genannten Berufsgruppen bestätigt. Durch die Klarstellung des DIMDI mit dem Satz „Weitere Nachweise zur Durchführung der Teambesprechung sind nicht erforderlich“ wird deutlich, dass die Vorlage von unterzeichneten Anwesenheitslisten zum Nachweis der Beteiligung aller Berufsgruppen nicht erforderlich ist. Es wird jedoch empfohlen, zum Nachweis der regelmäßigen Teilnahme aller Berufsgruppen entsprechende Anwesenheitslisten zu hinterlegen, mindestens jedoch über eine Verfahrensanweisung innerhalb des Hauses die Teilnahme aller Berufsgruppen sicherzustellen.[...]

    Die in Fettdruck dargestellten Items haben wir abgebildet, das Ganze findet komplett in einer geeigneten Software digital statt. Die darin generierten Berechtigungsstrukturen und auch das digitale Logbuch sind ergänzend zu erwähnen.

    Der hiesige MD hat das bisher akzeptiert.

    VG

    geoff