Guten Abend,
ich habe heute eine Kodierfrage bezüglich meiner Hauptdiagnosenauswahl. Patient kommt zur OP einer eingeklemmten Narbenhernie. Es erfolgte vorher ein CT-Abdomen und in der Epikrise steht nun auch das Wort Staging. Z.n. follikulärem Non-Hodkin- Lymphom 3a 2016. Im gleichen Atemzug erfolgte mit der OP der Hernie auch die Explantation des noch vorhandenen Ports.
Nun meine Frage...
Muss ich aufgrund des Beschlusses des Schlichtungsausschusses Bund gemäß § 17c Abs. 3 KHG den Krebs als Hauptdiagnose nehmen, da weitere diagnostische und therapeutische Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit der Tumorerkrankung durchgeführt wurden?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar ...
Liebe Grüße Wonni