Kann ich B34.2 + U07.1! kodieren?

  • Hallo alle zusammen,

    ich habe mal eine Frage. Wenn ein Patient Covid-19 positiv ist und der Virus mit Remdesivir behandelt wurde, kann ich dann den Virusinfekt B34.2 mit dem U07.1! kodieren? Ich habe schon viel im Netz gesucht, bin aber nicht wirklich fündig geworden. Es wird ja gesagt, dass der U07.1! Code den B97.2! Code ersetzt. Diesen hätte ich ja auch an die B34.2 gehangen. Ich sehe doch kein Problem den B34.2 zu kodieren mit der Spezifizierung U07.1, oder?
    Vielen Dank im Voraus

    >

    Einmal editiert, zuletzt von Kodierlehrling (23. Februar 2021 um 16:27)

  • Hallo,

    der Patient ist gesund und hat keinen Infekt, also z.B. keine Pneumonie?

    Dann ist es doch die Z22.8 zusammen mit U07.1!

    Wenn Infekt, dann der Infekt spezifisch zusammen mit dem U-Kode

    siehe auch:

    ICD-10-GM 2020 Kodierempfehlung zu Fallkonstellationen im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen SARS-CoV-2/COVID-19

    Gruß

    B.W.

  • Guten Morgen,

    ich hänge mich an diesen Thread:

    Eine wesentliche Kasse weist aus mehreren unabhängigen Landesverbänden die Kombination B34 + U07.1 zurück.

    Offenbar hat der übergeordnete Bundesverband einen Sachverhalt empfohlen:

    Text

    "In diesem Fall wird der ICD B34.2 als Darstellung einer (Corona-)Virusinfektion kodiert. Im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie,ist die Kodierung nicht korrekt. Laut der DKR D012 (Tabelle 2) und dem darin enthaltenden Verweis auf die DIMDI-FAQ 1018, ist die B34.- als Kodierung für diese Fälle nicht vorgesehen. Die ICD U07.1!/U07.2! stellen die konkrete und spezifische Kodierung der COVID-19-Infektion dar, sodass sich der ICD B34.- erübrigt bzw. eine unzulässige Doppelkodierung darstellt. Die Primärdiagnose zum ICD U07.1!/U07.2! ist der DIMDI FAQ 1018 zu entnehmen"

    Ich kann der D012 Tabelle 2 keinen Ausschluss entnehmen.

    Dem Beispiel 2 der DIMDI-FAQ 1018 kann ich einen solchen Ausschluss ebenfalls nicht entnehmen. Hier ist die J12.8 nur als ein Beispiel genannt. Wenn aber gleichzeitig mehrere Symptome vorliegen, ist m.E. die B34.2 die spezifischte Form der Kodierung und der Sekundärcode keine Doppelkodierung, sondern eine Präzisierung der Infektion. Dass alberner Weise dann die Allgemeininfektion teurer ist als etwa die klar umrissene Covid-Pneumonie ist doch ein Kalkulationsproblem, oder liege ich falsch?

    Ich bitte die Foristen um Ihre Meinung.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Merguet,

    ich denke, hier sind zwei Punkte zu differenzieren:

    1. "Laut der DKR D012 (Tabelle 2) und dem darin enthaltenden Verweis auf die DIMDI-FAQ 1018, ist die B34.- als Kodierung für diese Fälle nicht vorgesehen."

    Das ist definitiv nicht zutreffend. In der FAQ 1018 wird ausgeführt

    • "Weitere häufig verwendete Schlüsselnummern in Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen: ...".

    Genannt werden J12.8, Z11, Z20.8 und Z22.8. Das ist keineswegs eine abschließende Aufzählung der wählbaren Primärkodes, sondern nur eine Darlegung der Kodes, die häufig verwendet werden. In den Fallbeispielen wird auch ausgeführt

    • "Kode für die Symptomatik oder Erkrankung, z.B. J12.8" (Hervorhebung durch Verfasser),

    mithin ebenfalls keine abschließende Darstellung. In der FAQ 1018 (hilfsweise über die DKR) findet die Argumentation keine Stütze.

    2. Inwieweit "die B34.2 die spezifischte Form der Kodierung" ist, ist für mich nicht ersichtlich. Ich nehme an, es geht um die Hauptdiagnose. Es wäre dann darzulegen, ob die allgemeine Virusinfektion ohne genaue Lokalisation führend war oder eine andere Manifestation, z.B. die Pneumonie, ggf. in Rahmen von konkurrierenden Hauptdiagnosen.

    Viele Grüße

    M2

  • Guten Morgen,

    herzlichen Dank zunächst, 1. sehe ich genauso, 2. ist natürlich korrekt: Wenn etwas spezifischer geht, dann wäre das zu wählen.

    Ein Mix aus unspezifischen Allgemeinsymptomen wäre aber m.E. mit B34.2 zusammenzufassen.

    Gruß

    merguet

  • Guten Tag,

    ich habe aktuell ein ähnliches Problem mit der identischen Argumentation der Kasse.

    Aufnahme durch Notarzt mit erniedrigter Sättigung bei Covid-positiv und kardialer Dekompensation. Therapie ist die kardiale Rekompensation und die Isolierung und Komplexbehandlung. Radiologisch KEIN Infiltrat. Rasselgeräusche als Ausdruck der Dekompensation. Dazu noch erhöhte Entzündungswerte OHNE Fokus. Kodiert wurde von uns B34.2 als HD, da höherer Ressourcenverbrauch bei dem Infekt. Wie sieht es die geneigte Leserschaft hier?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Erwin,

    bei den Diskussionen im DIMDI 2020 wurde dort ganz klar die Auffassung vertreten, dass bei der Kodierung des spezifischen COVID-19-Kodes U07.1! weder B97.2! noch B34.2 anzugeben sind. B34.2 scheide insbesondere deswegen aus, da ja die Infektion durch Koronaviren "anderenorts" klassifiziert sei. Sofern die genannte respiratorische Insuffizienz nicht als Folge einer COVID-19- Infektion betrachtet wird, liegen ja gar keine Manifestationen der Covid-19- Infektion vor. Dann wäre mit Z22.8 "Keimträger" zu kombinieren. Ansonsten würde ich U07.1! an die respiratorische Insuffizienz (oder an ein anderes nachgewiesenes Symptom) anhängen.

    Beste Grüße

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • ... B34.2 scheide insbesondere deswegen aus, da ja die Infektion durch Koronaviren "anderenorts" klassifiziert sei. ...

    Hallo Herr Bartkowski,

    sorry, die Argumentation verstehe ich nicht. Der Text zu B34.2 lautet:

    • "Infektion durch Coronaviren nicht näher bezeichneter Lokalisation"

    Von "andernorts nicht klassifiziert" sehe ich da nichts.

    Oder übersehe ich da etwas?

    Viele Grüße

    M2

  • Zitat

    bei den Diskussionen im DIMDI 2020 wurde dort ganz klar die Auffassung vertreten, dass bei der Kodierung des spezifischen COVID-19-Kodes U07.1! weder B97.2! noch B34.2 anzugeben sind. B34.2 scheide insbesondere deswegen aus, da ja die Infektion durch Koronaviren "anderenorts" klassifiziert sei.

    Guten Tag,

    diese Auffassung konnte beim BfArm noch finden. Im Moment finde ich sie nicht mehr. Es gibt Stand April 2020 ein Exklusivum. Damals herrschte wohl die Meinung, dass die U07.1 spezifisch sei, weshalb die B34.2 nicht zur kodieren sei. Das ist aber insofern Unsinn, als U07.1 ja ein Sekundärkode ist.

    Bei einem Symptomenkomplex ohne führende Krankheit (wie z.B. Pneumonie) kann man dann ja gar nicht anders, als B34.2 kodieren.

    Das gilt auch für die Patienten die mit einzelnen Symptomen kommen aber mit AK gegen die Infektion behandelt werden, wie oft bei den Immunsupprimierten und Transplantierten.

    Die Kassen haben Ihre anfänglichen Zweifel auch inzwischen revidiert, da die Diskussion inzwischen weiter ist als vor 2 Jahren, als die Kodes sehr rasch erlassen wurden.

    Nebenbei: Bei einer Destatis-Abfrage 2020 findet man sehr viele U07.2. Das ist inhaltlich sicher falsch und vermutlich der anfänglichen Unschärfe in der Definition von U07.2 geschuldet.

    Gruß

    merguet

  • Die Kassen haben Ihre anfänglichen Zweifel auch inzwischen revidiert,

    Guten Tag,

    aktuell aber wieder reaktiviert. Sehr zur Freude der Juristen und Sozialgerichte.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen,

    in der Tat werden diese Fälle geprüft. Dauernd. Die Kassen weisen die Rechnungen zurück. Ich finde indes NICHTS schriftliches, dass diese Interpretation stützt.

    Ein Patient mit einem Symptom oder einer führenden Manifestation sollte so kodiert werden. Das ist klar.

    Aber ein Patient mit zahlreichen, unspezifischen Symptomen und gezielter, gegen das Virus gerichteter Therapie, was soll denn die HD sein außer B34.2? Gerade bei den Transplantierten und Immunsupprimierten, die bei uns einen großen Anteil ausmachen, wird dann auch exakt eine DRG getroffen, die inhaltlich voll passt: Schwere Virusinfektion nach Transplantation....

    Was sollte daran falsch sein?

    Es wäre eine Frage für den Schlichtungsausschuss.

    Gruß

    merguet