Kann ich B34.2 + U07.1! kodieren?

  • Hallo,

    Anmerkung/Ergänzung:

    2019 gab es im ICD-Katalog ein Exklusivum, das ab 2020 nicht mehr im ICD-Katalog aufgeführt wird

    Das "andernorts nicht klassifiziert" ist so im alphabetischem Verzeichnis (2022) aufgeführt und kommt vielleicht daher?

    Coronavirus

    –2019, Infektion

    –– klinisch-epidemiologisch bestätigt Z20.8 U07.2!

    –– Virus nachgewiesen, ohne klinische Symptome Z22.8 U07.1!

    –als Erreger B97.2! (nur Zusatzkode)

    –Infektion a.n.k. B34.2

    –Krankheit, 2019, Virus

    –– nachgewiesen U07.1! (nur Zusatzkode)

    ––nicht nachgewiesen U07.2! (nur Zusatzkode)

    ich kann mich luckystroke nur anschließen: es bleibt spannend...

    LG Eyeroll

  • Hallo,

    Anmerkung/Ergänzung:

    2019 gab es im ICD-Katalog ein Exklusivum, das ab 2020 nicht mehr im ICD-Katalog aufgeführt wird

    Hallo Eyeroll,

    sorry, aber Exklusivum bedeutet nicht, dass entweder nur der eine oder nur der andere Kode verwendet werden darf.

    Folglich können beide Kodes nebeneinander verwendet werden, wenn die Erkrankungen/Zustände sowohl als auch beim Patienten vorliegen und diagnostisch voneinander abgrenzbar sind.

    Viele Grüße

    M2

    Ergänzung in 2023:

    Hallo Eyeroll,

    bei der erneuten Durchsicht Ihres Beitrages fällt mir auf, dass das Bild in Ihrem Beitrag den ICD-10-WHO aus 2019 zeigt, nicht den ICD-10-GM!

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (5. Februar 2023 um 01:48)

  • Hallo Eyeroll,

    das Aplpha-VZ führt die im systematischen Verzeichnis nicht genannten Inklusiva auf (DKR013 - "Inklusiva"). D.h., dass unter anderem die "Infektion a.n.k." mit B34.2 zu kodieren ist, keineswegs ausschließlich die "Infektion a.n.k..

    Viele Grüße

    M2

  • Zitat

    Steht keine Manifestation im Vordergrund, ist die B34.2 in Kombination mit der U07.1! zu verwenden. Die einzelnen Manifestationen sind als Nebendiagnose zu erfassen.

    Tag,
    Genau um diese Konstellation geht es. Warum Kassen und MD hier eine Front aufbauen, die uns Jahre vor die Gerichte zwingt, ist mir völlig unklar. Mit Medizin hat das NICHTS zu tun.

    Gruß

    merguet

  • Unfassbar.

    Das BfArm widerspricht jeder eigenen Regel. Patient*innen ohne führendes Symptom oder eindeutige Diagnose sollen damit random irgendeine Diagnose zugewiesen bekommen, die nicht realistisch ist. Weder aus dem erneut verlinkten Beispiel geht der Ausschluss hervor noch aus den Kodierrichtlinien. Woher sich die "anderen Coronaviren" ableiten, bleibt unklar oder verstehe ich etwas nicht? Das alphabetische Verzeichnis verhält sich dazu nicht.

    Die Frage ist im übrigen auch dann spannend, wenn es um eine Nebendiagnose, z.b. bei nosokomialer Infektion geht.

    Wir haben eine Klage angestrengt, die dann aber vermutlich erheblich geschwächt wird. Dennoch bezieht sich die Klage auf einen Fall vor dieser BfArm Veröffentlichung und mag der Klärung dienen.

    Gruß

    merguet

  • Moin,

    ärgerlich! Wofür gibt es denn die B34.2 und wie lange gibt es nun schon Covid19; warum nicht einfach B34.20 = Covid 19 und B34.21 alle anderen? und schluss mit der unzureichenden Symptomkodiererei und -streitigkeit.

    MfG

    rokka

  • Somit ist jetzt doch möglich die B34.2 mit U07.1! zu kombinieren!?

    Hallo,

    tja dennoch keine bindende Aussage, da wie beschrieben kein Konsens(klagefest?) und die MD Meinung ist ja klar, aber nur solange keine Erlösanpassung erfolgt ist, danach wirds dann wieder noch spannender wie sich die Meinungen ändern...

    MfG

    rokka