Oberbauchschmerzen bei ossär metastasierenden Prostatakarzinom

  • Guten Tag,

    ich habe mal wieder eine Frage bezüglich des Beschlusses des Schlichtungsausschuss. Die stationäre Aufnahme des Patienten erfolgte wegen Oberbauchbeschwerden, Ausschluss akute Pankreatitis.

    In der Vorgeschichte bekanntes ossär metastasierendes Prostatakarzinom mit Zustand nach Prostatektomie und Radatio. Bei erneutem PSA-Anstieg seit 2020 Gabe von LH-RH und Xtandi. Darunter PSA-Abfall.

    Es erfolgte bei Aufnahme eine Sonographie und ein CT-Abdomen mit dem Befund: Suspekte LK´s in Höhe der Nierengefäße bds. paraaortal. Keine sonstigen malignitätsverdächtigen Läsionen. Keine erkennbare Schmerzursache. Kein Nachweis von Knochenmetastasen oder Sinterungen.

    Am Folgetag erfolgte ein urologisches Konsil " Patient ist bereits in Behandlung mit LH-RH und Xtandi. Darunter PSA gut rückläufig. Lymphknotenmetastasen bei Prostatakarzinom M1-Stadium gut möglich. Empfehlung: Weitere ambulante fachuro-/onkologische Weiterbetreuung mit PSA-Kontrolle. Bei erneutem PSA-Anstieg ggf. Chemotherapie mit Docetaxel indiziert."

    Es wurde mit Infusionen, analgetischer Therapie und PPI-Gabe behandelt. Seine Medikation (Xtandi) wurde stationär fortgesetzt.

    Was wird Hauptdiagnose R10.1 oder C61?

    LG Wonni

  • Hallo,

    das hängt davon ab, ob die Schmerzen auf den Tumor/die Tumortherapie zurückzuführen sind oder nicht.

    Wurde auch eine Gastro durchgeführt? Warum PPI-Gabe? Unter dem Verdacht auf eine Gastritis?

    Gruß

    B.W.

  • Guten Abend,

    nein es wurde keine Gastro durchgeführt. PPI-Gabe sicherlich prophylaktisch. Eine Schmerzursache bezüglich des Tumors/Tumortherapie ist in meinen Augen nicht ersichtlich. Durch den Beschluss des Schlichtungsausschusses bin ich total verunsichert, was die Hauptdiagnose betrifft. Dadurch, dass ja weitere diagnostische bzw. therapeutische Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit dem Prostatakarzinom durchgeführt wurden (CT-Abdomen, urologisches Konsil, Xtandi-Gabe) habe ich keine Ahnung, nach was die Hauptdiagnose festgelegt wird. Greift hier die DKR 0201 „Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Erkrankung zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, ist das Symptom -in meinem Fall die Oberbauchschmerzen- als Hauptdiagnose zu kodieren...“ oder der Beschluss des Schlichtungsausschuss -in meinem Fall das Prostatakarzinom???

    LG Wonni

  • Guten Morgen,

    dann muss man sagen, dass die Schmerzen auf den Tumor oder Tumortherapie (Komplikation des Tumors oder der Tumortherapie) zurückzuführen sind, dann ist der Tumor HD; sonst nicht. Wenn man also keine Ursache für die Schmerzen gefunden hat, dann ist der Schmerz die HD.

    Aufnahmeveranlassend muss schon etwas sein, was mit dem Tumor zu tun hat, erst dann ist der Schlichtungsspruch anzuwenden.

    Wenn der gleiche Pat. sich mit der Kreissäge eine Handverletzung zugezogen hat, dann ist ja auch die Verletzung die HD und nicht der Tumor, den er unstrittig hat.

    Gruß

    B.W.

  • Hallo B.W.,

    vielen Dank für die Antwort. Sie haben mir sehr geholfen.

    Ich werde die Oberbauchbeschwerden als Hauptdiagnose nehmen.

    Für die Zukunft werde ich mir merken, dass nicht nur, weil im stationären Verlauf etwas in direkten Zusammenhang mit dem Tumor gemacht wurde, der Krebs auch zwangsläufig die Hauptdiagnose ist.

    LG Wonni