Post Covid Syndrom aber Virus noch nachgewiesen

  • Guten Morgen liebes Forum,

    bisher habe ich immer Antworten auf meine Fragen gefunden, aber jetzt stehe ich doch mal vor einem Problem.

    Zum Sachverhalt:

    Aufnahme nach ambulant durchgemachter Covid-19 Infektion. Ärztlicherseits wird ein Post Covid Syndrom mit Pneumonie bei bakterieller Superinfektion beschrieben. Die PCR Testung ergab allerdings einen Virusnachweis mit einem CP Wert von 34. Die Isolierung wurde daraufhin aufgehoben.

    Jetzt meine Frage. Kodiere ich dann die bakterielle Pneumonie (Antibiotikagabe erfolgte) mit dem U09.9!, oder weil ja der Virus ja noch nachgewiesen ist die U07.1! dazu?

    Ich bin mir da echt unsicher.

    Vielen Dank schon mal

  • Hallo AndreaB,

    der Arzt hat sich festgelegt, dass keine aktuelle Covid-Infektion mehr vorliegt und die (prophylaktische) Isolierung aufgehoben.

    Prolonged viral RNA detection does not indicate prolonged infectiousness – The duration of viral RNA shedding is variable and may increase with age and the severity of illness [66,78,82-88]. In a review of 28 studies, the pooled median duration of viral RNA detection in respiratory specimens was 18 days following the onset of symptoms; in some individuals, viral RNA was detected from the respiratory tract several months after the initial infection [87]. Detectable viral RNA, however, does not necessarily indicate the presence of infectious virus, and there appears to be a threshold of viral RNA level below which infectiousness is unlikely.

    Medizinisch liegt also ein Post-Covid-Syndrom vor, also U09.9.


    Kodiertechnisch bin ich mir nicht sicher, ob sich U09.9 und U07.1 gegenseitig ausschließen. Auch wurde der "Rest"-Nachweis vom Virus nicht als Krankheit interpretiert (DKR D003), danach also kein U07.1. Im Zusatz zu U07.1 steht allerdings "Benutze diese Schlüsselnummer, wenn COVID-19 durch einen Labortest nachgewiesen ist, ungeachtet des Schweregrades des klinischen Befundes oder der Symptome.", so dass es kodierbar sein sollte.

    Bleibt auch für mich beim längeren Nachdenken unklar :-(. Schnell eingeführte Codes, die vielleicht nicht bis in letzte Konsequenz durchdacht wurden. DRG-relevant? Vielleicht geht es auch nur um statistische Zwecke?

    VG AlterEgo

  • Vielen Dank für die Antwort,

    Erlösrelevant ist es im Zusammenhang mit dem ZE für die Testung, da ja bei nachgewiesenem Virus das ZE höher ist.

    Ich tendiere zu U09.9! da es ja ärztlicherseits so diagnostiziert wurde. Im ICD 10 steht allerdings:

    U09.9! Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet


    Diese Schlüsselnummer ist zu verwenden, wenn bei einer anderenorts klassifizierten Störung angegeben werden soll, dass sie in Zusammenhang mit einer vorausgegangenen Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) steht. Diese Schlüsselnummer ist nicht anzuwenden, wenn COVID-19 noch vorliegt.

    Die U07.1! ist somit ja nicht zusätzlich zu kodieren. Oder verstehe ich das falsch? Sprich der Virus ist zwar noch nachweisbar, aber es liegt ja keine Covid Infektion mehr vor.

  • ... Erlösrelevant ist es im Zusammenhang mit dem ZE für die Testung, da ja bei nachgewiesenem Virus das ZE höher ist....

    Hallo AndreaB,

    nein, nicht das ZE ist höher sondern der Zuschlag Schutzausrüstung (Corona Mehraufwand), das ist kein Zusatzentgelt! Und hier kann nach der Verordnung über besagten Zuschlag der erhöhte Zuschlag nur dann abgerechnet werden, wenn U07.1! kodiert wird.

    Gruß

    zakspeed

  • OK,

    den Mehraufwand hatten wir ja nicht, da der Pat. nicht isoliert war und der positive Keimnachweis keine Relevanz mehr hatte.

    Für mich würde es dann heißen ich kodiere den U09.9! und nicht U07.1! zusätzlich. (?)

  • Hallo,

    ich folge hier nur den Abrechnungsbestimmungen und halte mich aus der Kodierfrage raus.

    Und bei Erstem gilt halt stur: U07.1 = erhöhter Zuschlag, keine U07.1 = normaler Zuschlag. Ob Sie einen Mehraufwand hatten ist eigentlich egal. Sie können theoretisch (!) einen Covid-Verdachtsfall haben und bis zum Ausschluss in super-teuren Raumanzügen um den Patienten schwarwenzeln, wenn kein U07.1 dann kein erhöhter Zuschlag. Oder Sie führen einen Patienten "normal" und es stellt sich (ggf. erst nach Entlassung) raus, der war Covid+. Dann U07.1 und erhöhter Zuschlag. Das ist Mischkalkulation, führt aber in Ihrer Frage hier zu weit ab vom Thema. Mir war nur wichtig klarzustellen, dass es kein ZE ist.

    Gruß

    zakspeed