Wiederkehrer V60Z

  • Guten Morgen allerseits!

    Gibt es eigentlich eine verbindliche Regel, die mir sagt, wie ich einen Alkoholiker einzugruppieren habe, der 2 Tage vorher wegen Alkoholintoxikation und anschließendem Entzug hier 8 Tage behandelt wurde? Die OGVD beträgt immerhin 18 Tage, in der Zeit schlagen manche Alkoholiker mehrmals bei uns auf.

    Gruß aus dem sonnigen Hamburg

    Manfred Nast
    Medizincontrolling /
    Leitung Patientendatenmanagement
    Bethesda AK Bergedorf
    Hamburg

    Manfred Nast

  • Hallo,

    handelt es sich um eine Wiederaufnahme wegen Komplikationen im Zusammenhang mit der durchgeführten Maßnahme?

    Oder ist es eine Rückverlegung?

    Für diese Fälle gibt es spezielle Regelungen in der KFPV.

    Aber, wenn ich das alles richtig verstehe, handelt es sich um eine Wiederaufnahme sozusagen wegen Rezidiv,

    so daß ich beim ersten Aufenthalt den Rausch F10.0 als HD,

    beim zweiten AUfenthalt (dem Entzug wegen Abhängigkeit) die F10.2 als HD angeben würde.

    War der zweite Aufenthalt aber wieder nur ein Rausch, dann wieder F10.0.

    Eine generelle Zusammenführung solcher Aufenthalte wäre widersinnig, und würde den Aufwand auch nicht abbilden. :no:

    Mit freundlichem Gruß

    Mautner

    Viele Grüße von

    Mautner

  • Hallo Herr (?) Mautner,

    genau so ist die Fallkonstellation des öfteren. Unsere Krankenhausgesellschaft konnte keine definitive Auskunft dazu geben.

    Gruß
    --
    Manfred Nast
    Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Manfred Nast

  • Hallo,

    das Problem der "Wiederkehrer" ist von dem Problem der Komplikationsbehandlung zu trennen. Letzteres ist in einem gewissen Rahmen gelöst und definiert, ersteres (noch) nicht so richtig. Es gibt nur eine Definition des Wiederkehrers zu einem geplanten Folgeeingriff oder nach nicht ausgeführtem ursprünglichen Behandlungsplan. Diese beiden Fälle sind in den DKR geregelt. Der so viel diskutierte Rest betrifft Abrechnungsregeln, für die die Selbstverwaltung verantwortlich ist. Diese wird gerade "nach fast geglückten Abstimmungen" das nächste Scheitern erklären. Es ist aber in der Tat nicht so einfach, gerade bei chronischen und multimorbiden Patienten zu definieren, wann der Fall ein neuer Behandlungsfall ist. Hier geht es doch tatsächlich noch um Medizin. Sonst würden die Chronikerprogramme hinfällig sein. Wer will schon Chroniker behandeln, wenn Sie voraussehbar zu Verlusten führen. Zum Glück für die Chroniker gilt damit zur Zeit noch: ein Fall --> eine DRG.

    Gruß aus dem sommerlichen Nordhessen

    B. Domurath
    Bad Wildungen