Informationsfluss von GKV zu PKV bei MD Prüfung

  • Guten Tag liebes Forum und Mitstreiter,

    es gibt Vorgänge die selbst mich nach nun fast 16 Jahren Medizincontrolling noch erstaunen können.

    Der Fall: die Zusatz PKV eines GKV Versicherten zahlt die vom KH gestellte und vertraglich vereinbarte EZ Rechnung nicht mit dem Hinweis das die GKV den Aufenthalt noch prüfen würde. Nun stellt sich uns die Frage wie kommt die PKV an solche Informationen und was sagt die DSGVO dazu? :rolleyes:

    Wer aus dem Forum hat ähnliche Erfahrungen gemacht und was außer der Mahnung kann man sonst noch unternehmen?

    Vielen Dank

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • uiuiui, das finde ich höchst spannend! Ich warne ja seit Jahren davor, dass eine akzeptierte VWD-Kürzung iE auch zu einem (Teil-)Wegfall von Wahl(ärztlichen)-Leistungen führen müsste (der Patient belegt das EZ ja nur deshalb weiter, weil er seinen Ärzten glaubt, dass sein Aufenthalt weiter medizinisch indiziert ist), und dies nur deshalb bislang nicht erfolgt, weil es keinen gesetzlich zulässigen Weg für einen Informationsaustausch der Kostenträger gibt, Ausnahme: der Patient bekommt Wind von der Sache und gibt die Info selbst weiter (was wohl nur bei Systemkennern auftreten dürfte). Würde hier an Ihrer Stelle direkt mal bei der PKV nach der Herkunft dieser Informationen nachfragen (manche GKVen sind mit den Zusatzversicherern über Kooperationen recht eng verbandelt) nachhaken und dann ggf. mal das Bundesamt für Soziale Sicherung bzw. den zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten, bevor sich das verbreitet...

    MfG, RA Berbuir

  • Vielen Dank für die Info. Die PKV hüllt sich hier in Schweigen, das kann ich schon einmal sagen.

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo,

    manchmal hilft ein Blick auf die Webseite der GKV Krankenkassen. Dort werden entsprechende Partner für Zusatzversicherungen benannt. Wenn das in Ihrem Fall so ist, könnte man daraus evtl. schon Hinweise ziehen.

    Oder Sie fragen mal als "Interessierter Kunde“ bei der Privaten nach, wie der Austausch bei Zusatzversicherungen mit der GKV läuft.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Aachen1,

    was spricht dagegen, dem Rat von RA Berbuir zu folgen und den Sachstand dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu melden - der kann ja dann mal bei der PKV nachfragen...:saint:

    Schöne Grüße, Anyway