Begutachtung der Einhaltung von OPS-Struktumerkmalen § 275d Abs. 1 Satz 1 SGB V, Richtlinie MDS

  • Guten Morgen zusammen,

    gibt es bezüglich der MD-Strukturprüfungen, die dieses Jahr durchgeführt werden sollen, schon Neuigkeiten?

    Die Richtlinie sollte bis Ende Februar erstellt und dann vom Gesundheitsministerium genehmigt werden.

    Hat hierzu jemand schon nähere Informationen? Ich kenne bisher nur den Entwurf des MDS aus dem Dezember und die Stellungnahme der DKG vom 15. Januar 2021.

    Vielen Dank und Gruß

    S. Stephan

  • Guten Abend,

    und wer die Prüfungen des BMG beim G-BA kennt, der weis wie lange so was dauern kann.

    Wobei zur Ehrenrettung vom G-BA gesagt werden muss, dass die ihre Beschlüsse veröffentlichen. Aber so viel Transparenz wäre wohl vom MD zu viel verlangt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen,

    das Verfahren ist denkbar intransparent. Angesichts der Tatsache, dass ab 1.7. Tausende von Prüfungen in D durchgeführt werden müssen und bislang keine Regeln dafür festgeschrieben sind, rate ich persönlich dazu, die schärfste bisher im Umlauf befindliche Entwurfsfassung als Grundlage zu betrachten und dazu noch individuellen Verschärfungen der Interpretation einzukalkulieren.

    Auf dieser Basis kann man das vielleicht einigermaßen vorbereiten.

    Gruß

    merguet

  • Hallo an Alle,

    gestern gab es im Bereich unseres MDK eine Informations-Veranstaltung zu o. g. Richtlinie.

    Mal abgesehen davon, dass auch hier noch keine vom BMG genehmigte Endfassung präsentiert werden konnte, hätte man sich dies sparen können, da nur formale Aspekte behandelt wurden, die der bekannten Entwurfs-Fassung aus dem vergangenen Jahr schon 1:1 und unstrittig zu entnehmen sind (Fristen, Antragsverfahren, Selbstauskunft etc.)

    Es wurde bei wiederholten Nachfragen ständig darauf verwiesen, dass man auf inhaltliche Fragen zu Strukturmerkmalen und beizubringender Unterlagen, nachzuweisenden Rahmenbedingungen etc. nicht eingehen wolle.

    Die Spitze war (bei Fragen nach beispielsweise "Spezifizierung Behandlungsleitung" oder "Nähere Differenzierung des Stations- oder Fachbereichsbezuges bei einigen Merkmalen") die Antwort: in dieser Veranstaltung informiere man "n u r" über die Richtlinie.

    Da fragt man sich, ob eine Richtlinie zur Strukturprüfung nach §275d SGB V am Ende noch neben dem postalischen Versand, der Form und der Grammatur der Dokumente evtl. auch die Art der Frankierung regelt?

    Oder hat die Richtlinie zur Aufgabe, neben wichtigen formalen Aspekten w. o. natürlich und vor allem z. B. in Bezug zur Anlage 6 die Inhalte der beizubringenden Dokumente zu regeln? Dazu gehört dann beispielsweise auch der Umfang der Nachweise zur "Behandlungsleitung". Oder ob nun die Geriatrie-Pflegekraft mit mindestens 180stündigem zusätzlichen Curriculum fachbereichs- oder stationsbezogen nachzuweisen ist?

    Nichts dergleichen wurde gestern präsentiert. Mutmaßlich und vor dem Hintergrund der (auf stetiges Nachfragen ausweichenden) MDK-Diskussionsbeiträge steht also zu befürchten, dass Etliches aus der DKG-Stellungnahme zur Richtlinie nicht umfassend geklärt ist. Und hier geht es nicht darum, ob aus Kliniksicht nachteilig oder vorteilsbehaftet. Sondern es geht um die absolut klaren Bedingungen zur Umsetzung der Strukturprüfung, die diese Richtlinie nunmal auch in dieser Hinsicht zu regeln hat.

    Von einer Referentin (und Mitglied der RiLi-Kommission ! ) wurde zum Beispiel auf "Zuständigkeit" des BfArM verwiesen. Da ahnt man schon, was oder besser wie wenig eine solche Kommission des MDS in fast einem Jahr zustande gebracht hat.

    Die neuralgischen Punkte (s. Beispiele oben) sind also zusammenfassend seit erstem Entwurf der RiLi bekannt. Passiert ist mehr oder weniger nichts.

    Eine Richtlinie hat auch Klarheit in diesen Punkten zu regeln, sei es von mir aus auch durch "Rückweisung an das zuständige BfArM". So macht es selbst das BSG mit Rückweisungen ans LSG zur "Klärung".

    Vorher kann und sollte eine solche Richtlinie nicht in Kraft treten! Gestern gab es von den herumlarvierenden Referenten zu diesen Punkten nur ausweichende Antworten. Es ist leider zu vermuten, dass ein kaum veränderter Entwurf als Endfassung dem BMG zur Genehmigung vorliegt.

    Und die unsäglichen SEG-4-Empfehlungen haben gezeigt, wie schnell der MDK Eigeninterpretationen und -auslegungen quasi zum Recht und zur verpflichtenden "Richtlinie" erhebt. Es droht also wieder erhebliches Konfliktpotenzial.

    Interessant wäre, hier mal die juristische Sicht zu den Anforderungen an die RiLI und deren Legitimität unter den o. g. defizitären Punkten zu lesen.

    VG

    geoff

    2 Mal editiert, zuletzt von geoff (20. März 2021 um 18:34)

  • Guten Morgen,

    zunächst Respekt für die Tatsache, dass Sie sich Samstags mit derart unseliger Materie herumschlagen.

    Es sind zwei Tendenzen absehbar:

    1. Die Tendenz zu stetigen Verschärfung aller Regeln (teilweise ohne Grundlage, wie z.B. die Qualifikationsnachweise für nicht nachweisbare Qualifikationen (Bronchoskopie))

    2. Die Weigerung, vorher realistische Anforderungen zu definieren und sich dabei eine Hintertür für Punkt 1 zu erhalten.

    Das ganze nunmehr vermutlich keine 4 Monate vor dem letzten möglichen Tag der Anmeldung zur Prüfung. Mit einer Entscheidung ist angesichts der Pandemie und der vermutlich parallel erforderlichen kommunikativen Abwehrschlacht gegen verschiedene Anwürfe an BM Spahn derzeit nicht ernsthaft zu rechnen. Es könnte gar passieren, dass man sich zur Prüfung anmelden muss, ohne das Regularien festgelegt sind.

    Diese extrem wichtigen Prüfungen müssen also ohne jede Ordnungsgrundlage geplant und vorbereitet werden.

    Ich halte das alles für skandalös.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    kann man die Prüfungen(anscheinend ohne justiziable Grundlage) dann nicht, wie vieles derzeit, einfach mal verschoben werden.

    Ist das im Gespräch?

    Wie sicher ist denn der MD in seinen Vorgaben? Wissen die wirklich was geprüft oder besser mit welchen Vorgaben werden soll?

    MfG

    rokka

  • Nun,

    der MDS ist zur Vorlage der Begutachtungsrichtlinie aufgefordert worden. Diese hat er entworfen. ("Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V")
    Es gab eine "Anhörungsrunde" 2020 mit DKG, Dt. Pflegerat, VUD und anderen Verbänden.

    Einige Änderungen waren danach eingearbeitet, manches wurde präzisiert, manches gestrichen und etliche Aspekte wurden durch noch schärfere Formulierungen an anderen Stellen ergänzt.

    Zu diesem erneuten Entwurf wurde auf KH-Seite nur noch die DKG gehört. Insgesamt ist der Entwurf strikter als der erste.

    Wurden vorher nur "Dienstpläne" ein Jahr zurück verlangt, werden in der aktuellen Fassung "abgerechnete Ist-Dienstpläne" verlangt.

    Es werden Prüfungs-Intervalle verlangt, die dem Gesetz nicht zu entnehmen waren (IKB, NKB, PKB 1x jährlich).

    Für Lieferungen und Nachlieferungen von Dokumenten hat man dann nach An-/Aufforderung jeweils 10 Werktage Zeit (Ab Eingang der Post? Ab Übermittlung per Mail? Ab Bereitstellung im E-Portal?).

    die Anlage 6 enthält eine Liste der vorzulegenden Nachweise

    Es werden zahlreiche Qualifikationsnachweise verlangt, darunter Dinge, die es nicht gibt (Q-Nachweis für Bronchoskopie, - "Nachweis über die Sicherstellung der Behandlungsleitung" - "Nachweis über die intensivmedizinische Erfahrung der Ärzte des Teams"). Bei Kooperationen werden die Dienstpläne des Kooperationspartners verlangt. Man verlangt Komplementäre Dienstpläne der Fachabteilungen, die die Intensivstation ärztlich besetzen (Dienstpläne, die die Besetzung von z.B. Notaufnahme, Hausdienst, IMC, Narkose, OP, Kreißsaal unabhängig vom Intensivdienst belegen). Es werden SOP verlangt, dafür gibt der OPS nichts her.

    Das alles sind nur Auszüge.

    Dazu jeweils der Hinweis: "Sollte es sich im Rahmen der Durchführung der Strukturprüfung als notwendig erweisen, behalten wir uns vor, weitere prüfrelevante Unterlagen anzufordern bzw. bereitstellen zu lassen."

    Die gesamte 71-Seitige Anforderungsliste ist ein Dokument der Misstrauenskultur. In einer komplexen Struktur sind damit Dienstpläne von dutzenden Abteilungen und unzähligen Stationen zu liefern. Ganz zu schweigen von Q-Nachweisen ohne Beispiel, für die man erst etwas entwerfen muss, was dann im Zweifel nicht anerkannt wird.

    Der qua Gesetz ausgehebelte Datenschutz ("alle Dokumente, die zur Prüfung erforderlich sind") ist nur ein interessanter Nebenaspekt. Dass der MD dann den Geburtsnamen, Geburtsort, das Alter und etwa auch den Familienstand der MA*innen kennt, z.T. auch deren Wohnort, ist ein pikantes Detail.

    Wann immer die Prüfungen stattfinden sollen: Diese "Richtlinie" ist ein Entwurf, der nicht verabschiedet ist. Das BMG ist derzeit vermutlich mit Impfstoffbeschaffung, Presseerklärungen zu Masken und Berliner Immobilien beschäftigt.

    Welche juristische Verbindlichkeit von einer solchen "Richtlinie" für das Verhalten der Kliniken hat (Vgl. RiLi der Ärztekammer oder die RiLi des GBA) sei einmal dahingestellt. Ich habe mal gelernt, dass Richtlinien immer quasi gesetzliche Vorschriften sind. Wenn der MDS im Sinne des MDK-Reformgesetztes eine solche vorlegt, mag das dafür auch gelten, daran kann sich eine ganze Jura-Generation habilitieren.

    Wenn der Entwurf vom BMG bestätigt wird, hat man noch max. 3 Monate Zeit, den Kram vorzubereiten, um vor dem 30.06. die Prüfung dort anzuzeigen.

    Dass er bestätigt wird, ist anzunehmen, weil man ja mit allen Mitteln zur Normalität zurückwill und die Kassen trotz Pandemie dringend die gewünschte Flurbereinigung herbeisehnen.

    Die Prüfungen z.B. der IKB dürfen derzeit nicht im ersten Halbjahr erfolgen (ausgesetzt).

    Alle Prüfungen müssen also im 2. Halbjahr folgen. Dort hat man dann vermutliche eine Prüfung nach Aktenlage. Wenn da Lücken vermutet werden oder Nachfragen entstehen, hat man nach einmaliger Aufforderung durch den MDK jeweils max. 10 Arbeitstage Zeit, etwas nachzuliefern, lässt man das, wird das Zertifikat nicht erteilt. Wohl dem, deren Verantwortliche (man sollte mehrere haben) dann kein COVID und keinen Urlaub haben.

    Bei alledem noch nicht einkalkuliert: Die äußerst freien Interpretationen des MD, was (außer dem Text des OPS) noch alles dazu gehört, worin die Erfahrungen bestehen, wer die Patient*innen wann kennt, ob bei interdisz. Intensivstationen zwei Fachärzte oder Ärtzinnen mit ZWB benötigt werden, ob eine Blutbank am Standort sein muss und was man in der Vergangenheit sonst noch als Sahne in diesen Kakao gegossen hat. Ich jedenfalls glaube nicht, dass die eigenständige Interpretation und Formulierung weiterer Anforderungen ein Ende hat.

    Aussetzen und Verschieben? Bisher nicht in Sicht. Bis 30 6. sind ja vll. schon 25% der Bevölkerung geimpft. Außerdem ist es da warm draußen und die Infektionszahlen gehen zurück. Man darf gespannt bleiben.

    Gruß

    merguet

    3 Mal editiert, zuletzt von merguet (23. März 2021 um 16:38)

  • Hallo Merguet,


    ich kann Ihnen in vielem zustimmen und teile z.B. Iihre Bedenken hinsichtlich der engen Fristen usw.

    Zur Wahrheit gehört aber natürlich auch, dass viele Qualifikationsnachweise, die es Ihrer Meinung nach gar nicht gibt, genauso im OPS stehen und vom BfArm ohne Rücksicht auf Ihre Bedenken zu Strukturmerkmalen erhoben wurden.

    Warum haben sich die Verantwortlichen beim ehemaligen DIMDI nicht wenigstens 2020 in Kenntnis der anstehenden Strukturprüfungen um klare, eindeutige und belastbare Formulierungen bemüht?

    Gab es vielleicht Lobbyisten, die alles möglichst vage lassen wollten, um z.B. die aufwendige ITS Komplexbehandlung in möglichst vielen KHS der Regelversorgung am Leben zu erhalten- auf Kosten der Maximalversorger??

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Herr Breitmeier,

    Sie haben Recht, da hätten durchaus auch schon i. R. der textlichen Hinweise zu den Strukturmerkmalen auf DIMDI/BfArM - Ebene Klarstellungen erfolgen können.

    Klassiker wäre hier z. B. "Behandlungsleitung" in der neurologischen - , geriatrischen- oder intensivmedizinischen Komplexbehandlung (Basis). Die Anforderungen dürften gänzlich unterschiedlich sein, es heißt im OPS-Katalog jedoch jeweils "Behandlungsleitung", ohne weitere Abgrenzung.

    Oder nehmen wir die neuen Weaning OPS-Kodes mit der täglichen "Verfügbarkeit" von Physiotherapie und/oder Atemtherapie .... wie wird die "Verfügbarkeit" am Ende ausgelegt? Streng nach Wortlaut heißt das ja zunächst nur, dass jemand verfügbar ist. Dazu reicht ein Rufdienst-Plan. Und wir sind uns einig - mit Sicherheit wird das anders gesehen. Aber - in welchem Umfang?

    Der Punkt, der hier diskutiert wird, ist jedoch, dass spätestens mit dem MDK-Reformgesetz und der generellen Strukturprüfung für jede Klinik mit einem Mal, auf den Punkt, Auswirkungen auf das gesamte Budgetjahr, vielfach in Millionenhöhe resultieren. Wir sind hier nicht mehr in der Einzelfallprüfung.

    Und wenn Selbstverwaltung, DIMDI/BfArM etc. bestimmte Unschärfen in den letzten Jahren nicht beseitigt haben, ist die MDS-Kommission dafür zunächst sicher nicht verantwortlich. Aber sie ist jetzt für eine klare und eindeutige Richtlinie verantwortlich und auch per Gesetz beauftragt!

    Und wenn man eine solche RiLi aus o. g. Gründen nicht abschließend und vollumfänglich erstellen kann, dann

    • muss man die Richtlinie als "nicht erstellbar" deklarieren
    • und die Punkte zur Klärung bringen (w. o. schon angedeutet, z. B. durch Zurückverweis an die lt. MDS "verantwortlichen" Institutionen).

    Mindestens dafür ist MDS verantwortlich. Man hatte Zeit genug und dies wurde scheinbar versäumt!

    Es bleibt der berechtigte Zweifel, inwieweit dies alles juristisch haltbar ist. Z. Zt. warten wahrscheinlich alle irgendwie noch ab, aber wir wollen uns doch nichts vormachen:

    die RiLi wird vom BMG genehmigt, die MDS-Kommission kommt mit ihrem halbgaren "Endprodukt" schadlos davon, die MD´en werden ihre eigenen nicht abgestimmten (möglicherweise zumindest bundesweit einheitliche) Auslegungen zu o. g. Punkten kreieren, damit wird geprüft. Und dann darf man auf die Reaktionen gespannt sein, was nach Negativ-Prüfungen wegen o. g. Gründe passiert oder nicht passiert.

    Das alles könnte man sich sparen, aber das BMG wird in diesen Tagen den MDS dahingehend wohl nicht mehr zurechtweisen.

    Beste Grüße

    geoff

    Einmal editiert, zuletzt von geoff (23. März 2021 um 19:57)